Frage einer Bekannten von mir: "Weisst du was? Mir hat jemand die Frage gestellt, wenn man neue Ware (Klamotten, Schuhe/Jacken etc) in Deutschland einkauft (Ausfuhrgrenze 300 CHF) und diese dann anzieht und wäscht, aber Ausfuhrschein , Quittung, Kleidungsettiketten und Originaltüten noch aufbewahrt. Wie ist es dann, wenn sie über den Zoll gehen, die Ware ist ja "gebraucht"! Kann man immer noch abstempeln? Gibt es da einen Link oder gestzliche Bestimmungen?"

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Kommentare

Pamela Dahlenburg-Frey

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Gegenfrage- Warum möchte diese Person nicht nach dem Einkauf die Ausfuhr bestätigen lassen und die Kleider waschen und tragen? Ich arbeite als Deklarant und sage es geht nicht . Da aber der Deutsche Zoll vermutlich die Kleider nicht anschauen wird kann man es versuchen aber rechtens ist es bestimmt nicht

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Pamela Dahlenburg-Frey

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Das geht aber den Deutschen Zoll was an - und deswegen nützen die Links von Schweizer nichts

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Marzenka Hildbrand

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Ausführschein kann NICHT nachträglich abgestempelt werden. Es gilt das Kaufdatum. Dein Bekannter kann höchstens sagen, er hat sich solange in Deutschland aufgehalten.
http://www.sg-spedition.ch/so-wird-ihnen-die-mehrwertsteuer-erstattet

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Marzenka Hildbrand

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Das spiellt ja keine Rolle. Sobald man in Deutschland beim Kauf der Ware MwSt bezahlt,kann das bei Ausreise abgestempelt werden und dann beim Käufer zurückverlangen.

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Pamela Dahlenburg-Frey

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Ausfuhr innerhalb 3 Monaten steht auf jedem Ausfuhrschein

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Nicole Arm

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nur dürfen die Sachen nicht bereits gebraucht worden sein

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Clau De

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Die Sachen dürfen sehr wohl gebraucht werden. Ist gesetzlich nicht definiert.
Z.B. Ski im Urlaub kaufen und fahren und dann ausführen ist vollkommen legitim.
Und Ausfuhr muss im 3. Monat nach Kaufmonat ausgeführt werden. Z.B. gekaufen 15. Juni dann muss die Ausfuhr spätestens am 30. September erfolgen.

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Clau De

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Claudia Wild

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Wir reden von verschiedenen Sachen. Ausfuhrscheine sind 1. Export aus dem jeweiligen Land, da kommt es drauf an wer der Aussteller ist 1-6 Monate habe ich schon gesehen. 2. Ob gewaschen oder nicht spielt keine Rolle, es muss nur nachweislich die gekaufte Ware sein (z.B. durch Beschrieb).

Dann kommt die Einfuhr in die Schweiz. Ist der Freibetrag überschritten muss dafür CH-MwSt bezahlt werden, ob gewaschen oder nicht spielt auch hier keine Rolle. Dies gilt auch dann wenn die Waren nicht in DE Abgestempelt wurde oder das Rückforderungsdatum schon überschritten ist.

Der 3. Punkt ist das einkassieren der MwSt-Rückforderung im jeweiligen Land. Hier gibt es je nach Aussteller auch diverse Daten zwischen 3-12 Monaten.

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Fab Fourni

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hab das letztes mal beim zoll angefragt! ware darf das land nicht verlassen. zb. du kaufst einen koffer am tag 1, machst ferien und gehst am tag 7 nach hause, dann ja. alles andere geht nicht, nachweis für urlaub muss auch gebracht weden (in de zumindest)

mir wurde erklärt, dass vorallem auf hotelbestätigungen gepocht wird, da anscheinend viele grenznahe dann den einkauf (zb kleider) ihren ch-kollegen mitgeben, diese abstempeln und dann die scheine den kollegen zurück bringen....

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