Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Frage einer Bekannten von mir: "Weisst du was? Mir hat jemand die Frage gestellt, wenn man neue Ware (Klamotten, Schuhe/Jacken etc) in Deutschland einkauft (Ausfuhrgrenze 300 CHF) und diese dann anzieht und wäscht, aber Ausfuhrschein , Quittung, Kleidungsettiketten und Originaltüten noch aufbewahrt. Wie ist es dann, wenn sie über den Zoll gehen, die Ware ist ja "gebraucht"! Kann man immer noch abstempeln? Gibt es da einen Link oder gestzliche Bestimmungen?"
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage einer Bekannten von mir: "Weisst du was? Mir hat jemand die Frage gestellt, wenn man neue Ware (Klamotten, Schuhe/Jacken etc) in Deutschland einkauft (Ausfuhrgrenze 300 CHF) und diese dann anzieht und wäscht, aber Ausfuhrschein , Quittung, Kleidungsettiketten und Originaltüten noch aufbewahrt. Wie ist es dann, wenn sie über den Zoll gehen, die Ware ist ja "gebraucht"! Kann man immer noch abstempeln? Gibt es da einen Link oder gestzliche Bestimmungen?"
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 2
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Pamela Dahlenburg-Frey
Gegenfrage- Warum möchte diese Person nicht nach dem Einkauf die Ausfuhr bestätigen lassen und die Kleider waschen und tragen? Ich arbeite als Deklarant und sage es geht nicht . Da aber der Deutsche Zoll vermutlich die Kleider nicht anschauen wird kann man es versuchen aber rechtens ist es bestimmt nicht
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Pamela Dahlenburg-Frey
Das geht aber den Deutschen Zoll was an - und deswegen nützen die Links von Schweizer nichts
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Marzenka Hildbrand
Ausführschein kann NICHT nachträglich abgestempelt werden. Es gilt das Kaufdatum. Dein Bekannter kann höchstens sagen, er hat sich solange in Deutschland aufgehalten.
http://www.sg-spedition.ch/so-wird-ihnen-die-mehrwertsteuer-erstattet
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Marzenka Hildbrand
Das spiellt ja keine Rolle. Sobald man in Deutschland beim Kauf der Ware MwSt bezahlt,kann das bei Ausreise abgestempelt werden und dann beim Käufer zurückverlangen.
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Pamela Dahlenburg-Frey
Ausfuhr innerhalb 3 Monaten steht auf jedem Ausfuhrschein
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Nicole Arm
nur dürfen die Sachen nicht bereits gebraucht worden sein
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Clau De
Die Sachen dürfen sehr wohl gebraucht werden. Ist gesetzlich nicht definiert.
Z.B. Ski im Urlaub kaufen und fahren und dann ausführen ist vollkommen legitim.
Und Ausfuhr muss im 3. Monat nach Kaufmonat ausgeführt werden. Z.B. gekaufen 15. Juni dann muss die Ausfuhr spätestens am 30. September erfolgen.
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Clau De
Wen es noch etwas genauer interessiert:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Privat...
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Claudia Wild
Wir reden von verschiedenen Sachen. Ausfuhrscheine sind 1. Export aus dem jeweiligen Land, da kommt es drauf an wer der Aussteller ist 1-6 Monate habe ich schon gesehen. 2. Ob gewaschen oder nicht spielt keine Rolle, es muss nur nachweislich die gekaufte Ware sein (z.B. durch Beschrieb).
Dann kommt die Einfuhr in die Schweiz. Ist der Freibetrag überschritten muss dafür CH-MwSt bezahlt werden, ob gewaschen oder nicht spielt auch hier keine Rolle. Dies gilt auch dann wenn die Waren nicht in DE Abgestempelt wurde oder das Rückforderungsdatum schon überschritten ist.
Der 3. Punkt ist das einkassieren der MwSt-Rückforderung im jeweiligen Land. Hier gibt es je nach Aussteller auch diverse Daten zwischen 3-12 Monaten.
Fr, 02/06/2017 - 13:20
Fab Fourni
hab das letztes mal beim zoll angefragt! ware darf das land nicht verlassen. zb. du kaufst einen koffer am tag 1, machst ferien und gehst am tag 7 nach hause, dann ja. alles andere geht nicht, nachweis für urlaub muss auch gebracht weden (in de zumindest)
mir wurde erklärt, dass vorallem auf hotelbestätigungen gepocht wird, da anscheinend viele grenznahe dann den einkauf (zb kleider) ihren ch-kollegen mitgeben, diese abstempeln und dann die scheine den kollegen zurück bringen....