Frage: ein 10j altes Fahrzeug wurde zum Garagisten gebracht mit dem Auftrag den Service (Öl, Filterwechsel etc) durchzuführen und Winterpneus zu montieren. Jetzt kam eine Rechnung von 3600 CHF, der Garagist hat ohne nachzufragen das Auto bei der MFK vorgeführt (die letzte MFK war erst 2016, es gab kein aktuelles Aufgebot vom Strassenverkehrsamt), hat dafür ein paar Schönheitsreparaturen durchgeführt (neues Rücklicht wg einem kleinen Sprung im Plastik, Rücklicht funktionierte und dieser Schaden bestand bereits seit 2013. Auch ein neuer Aussenspiegel würde montiert, da beim Rahmen ein Stück fehlte. Der Spiegel selbst war intakt! Dies wurde bei der MFK 2016 auch nicht beanstandet.
Der Garagist begründete das selbständige vorführen damit, dass es bestimmt bald ein Aufgebot zur MFK gegeben hätte und er die Reparaturen für notwendig hielt. Er hat uns einmalig telefonisch nicht erreicht und dann einfach 'erneuert' ohne weitere Rücksprache.

Ich bin mir sicher, dass man dies anfechten kann, bzw eine Korrektur der Rechnung beantragen kann. Kann man die verarbeiteten Posten (neues Rücklicht, Aussenspiegel Montage, Kosten für Motorwäsche, Vorführen,.. zurückfordern.
Allerdings wurden die 'alten' Teile bereits entsorgt, sprich man kann diese nicht einfach wieder auswechseln.

Danke für euren Input!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner als erstes - sofort schriftlich Einsprache erheben. Eingeschrieben, genau sagen, was der Auftrag war (am Besten wäre noch etwas wie eine Auftragsbestätigung, Kostenvoranschlag, Mail dass Service gemacht werden soll) und gegen die Mehrarbeiten widersprechen und eine Gutschrift über diesen Betrag verlangen.
Die Rechnung vorerst nicht bezahlen.
Wenn du einen Rechtschutz hast, dann diesen einschalten.

Sascha Christen darf nix ausgeführt werden was nicht in Auftrag gegeben wurde.Heisst ganz klar nicht bezahlen

Rolf Stüssi Auwja da blutet mir als Garagist das Herz.
Da ich persönlich ja nicht dabei war, kann ich Ihnen nur die Erfahrung als langjähriger Garagist und sofern sich das so zugetragen hat, meinem Berufskollegen kein gutes Zeugnis aussprechen.
Vorweg: Was wurde konkret vereinbar, wenn nur ein Ölwechsel und Montage der Pneus in Auftrag gegeben haben, dann ist nur das auszuführen. Auch wenn bei der Demontage der Räder und wechseln der Pneus weitere defekte, z.B. eine absolut ungenügende verschliessene Bremse zum Vorschein kommt und es gefährlich wäre mit dem Fahrzeug zu fahren, darf der Garagist nicht einfach die Bremsen wechseln.
Grundsätzlich gilt, jede zusätzlich Reparatur oder Abweichung vom Reparaturauftrag muss vom Kunden die Erlaubnis und das okay eingeholt werden. Nehme an, Sie haben sicherlich Ihre Natelnummer hinterlegt oder der Garagist kennt Sie oder weiss wo Sie arbeiten.
Einfach Dinge auswechseln und die nicht zur aufgegebenen Reparatur gehören, das geht gar nicht.
Sorry hier werde ich als Garagist selber hässig, wenn ein Berufskollege das so macht.
Die Begründung, das Auto hätte demnächst zur MFK müssen, entschuldigung auch dies zieht nicht und ist keine Argumentation.
Wie gesagt ich war nicht dabei als Sie den Auftrag erteilt haben, aber grundsätzlich müssen Sie nur die Reparaturen bezahlen, welche Sie in Auftrag gegeben haben.

Rolf Stüssi Meine Empfehlung:
Reparaturaufträge an eine Garage immer schriftlich per Mail oder einem Zettel aufschreiben, was gewünscht und ausgeführt werden soll und bitten zuerst um einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Reparaturen.
Sofern Ihnen der Garagist sagt, es kostet ungefähr Fr. 1200.00 bitten Sie ihn das per Mail zu bestätigen. Wenn es dann Fr. 1500 kostet und es ist eine einwandfreie Arbeit und gut repariert, dann sind ja die Fr. 300 nicht das Problem.
Geben Sie bei einer Reparatur allenfalls an, Reparaturen oder zusätzliche Reparaturen ab Fr. ..... sind per Mail zu offerieren oder bitten um einen Kostenvoranschlag.
Falls Sie Ihr Fahrzeug für die MFK-Bereitstellung geben, nie einfach schreiben, Auto ist MFK-Bereitzustellen oder alles machen was für MFK nötig ist, das ist praktisch eine Generalvollmacht und kann alles ausgewechselt werden, was irgendwie mit der Betriebssicherheit zu tun hat.
Hier schreiben Sie schriftlich per Mail.
Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug für die MFK-Kontrolle und erstellen mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag und senden mir diesen per Mail zu und vorher sind keine Arbeiten auszuführen. Nach Erhalt und Prüfung des Kostenvoranschlages melde ich mich bei Ihnen für die zu erteilenden Arbeiten.
Wichtig:
Machen Sie das nur schritlich oder wenn telefonisch per Mail nachbestätigen lassen oder bitten um eine Bestätigung per Mail.
Das vereinfacht die Kunden und Garagistenbeziehung erheblich.
Wenn grössere Reparaturen anstehen, überlegen Sie sich ob sich die Investitionen noch lohnen, wenn Sie sich nicht sicher sind oder zu wenig Vertrauen in die Garage haben, gehen Sie zu einem anderen Garagisten und müssen halt dort allenfalls den Kostenvoranschlag bezahlen oder gehen Sie zum TCS und lassen das Fahrzeug unabhänig prüfen, was gemacht werden muss.
https://www.tcs.ch/de/kurse-fahrzeugchecks/fahrzeugkontrollen/mfk-vortes...
Falls die Reparaturen wirklich zu machen sind und Sie das Auto bezahlten oder kein Geld für die Reparatur haben, teilen Sie dem Garagisten das mit und suchen nach einer Lösung, Teilzahlung oder Ratenzahlung oder Reparaturkredit.

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