Frage: Die Eltern möchten gerne ihren beiden Kindern das Haus als Schenkung übergeben und das lebenslange Nutzungs- und Wohnrecht behalten. Sie möchten auch gerne ALLE Steuerlichen Abgaben übernehmen die anfallen. (Eigenmietwert etc. )
Meine Frage: ist das überhaupt möglich das jegliche Steuern von Eltern beglichen werden all die Jahre die sie noch darin leben oder ist das gesetzlich unmöglich? Wird das den Kindern auf ihr Einkommen dazu gerechnet?
Dankä vill mol!

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Kommentare

Nicole Schmidlin-Scheidegger

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Eigenmietwert wird zum einkommen gerechnet und ist steuerlich nicht wirklich vorteilhaft

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Simone David

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Kann der Eigenmietwert auch den im Haus lebenden Eltern verrechnet werden wenn das so vereinbart wird ? Oder ist das nicht möglich?

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Nicole Schmidlin-Scheidegger

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Also sie überschreiben das haus auf die kinder, somit müssten sie den eigenmietwert versteuern, könnten dafür die Hypothekschulden abziehen, die aber wesentlich kleiner sein wird, also müssen sie mehr steuern zahlen und wenn sie noch kk subventionen hätten, könnte die auch weg sein

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Simone David

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Die Eltern möchten den Eigenmietwert für die Kinder bezahlen das die Kinder nicht belastet sind. Ich glaube dies ist vermutlich offiziell garnicht möglich?

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Nicole Schmidlin-Scheidegger

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Doch ist bestimmt möglich, aber nur über die steuern der kinder, anderst nicht

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Simone David

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Und wenn eine Schenkung mit Nutzniessungsrecht der Eltern abgemacht wird? Geht die Steuer des Eigenmietwerts zu Lasten Eltern? Oder ist das das Selbe... ? exgüsi diä villä Frogä.

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Simone David

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Evt frage ich mal beim Steueramt nach... ?

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Birgit Rechsteiner

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Der inhaber der Liegenschaft zahlt die Steuern. Übernehmen die Eltern diese, wäre das jährlich eine weitere Schenkung in dem Betrag!

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Simone David

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Vielen Dank! Das wollte ich wissen! ???

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Annelise Schnyder

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Das nutzniessungsrecht bleibt bei den eltern, diese versteuern den eigenmietwert, eventuelle mieteinnahmen, können dafür die hypthekarzinsen und eventuelle reparaturen geltend machen. Die kinder versteuern zu gleichen teilen den steuerwert der liegenschaft als vermögen. Das muss alles beim notar genau geschrieben und im grundbuch eingetragen werden

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Annelise Schnyder

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Die unterhaltskosten, habe ich gemeint: reparaturen, gärtner usw.

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Annelise Schnyder

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Bin nicht ganz sicher, wer die hypothakarschuld geltend machen kann. Da aber eine hypothek immer mit der liegenschaft verbunden ist, bin ich der meinung, dass der schuldbetrag ebenfalls zu gleichen teilen von den kindern in der steuererklärung erfasst werden muss. Zusammengefasst heisst das: einnahmen und ausgaben deklarieren die eltern, vermögen und schulden die kinder.

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Bea Küng

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Anneliese hat in vielem Recht. Aber - es kann sich je nach Kanton auch eine andere Steuerpraxis ergeben.
Normalerweise ist der Nutzniesser auch derjenige, der alles versteuert und bezahlt (inkl. Hypzinsen). Aber, falls die Eltern mal ein Pflegefall würden, wird das Haus von der KESB vermietet und der Ertrag fliesst z.G. des Pflegeheims. Viele machen eine Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht und vereinbaren im Vertrag die Übernahme der Unterhaltskosten, Steuern und Hypothekarzinsen. Und die meisten Steuerämter akzeptieren dies als "Nutzniessung", d.h. auch der Vermögenssteuerwert kann durch die Eltern versteuert werden.
Bitte frage bei deinem Steueramt an, wie die Handhabung ist. Aber verlange gleich die Liegenschaftssteuerabteilung ..... ist einfacher. 😉

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