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Frage: Der Ex-Mann meiner Freundin weigert sich die regelmässigen Rechnungen für Zahnspange der Kinder zur Hälfte zu bezahlen obwohl es so im Unterhaltsvertrag vereinbart ist.
Er meint da es sich immer um kleine Beträge handelt (30-100 Fr nach Abzug von Krankenkasse) muss er das nicht zahlen. Das gilte erst ab höheren Beträgen.
Nun sind das aber mehrmals im Jahr solche Beträge. Das sind dann schnell 400.- im Jahr.
Im U.Vertrag sind keine Minimalbeträge genannt. Muss er wirklich nichts dazu beitragen?
Merci
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Frage: Der Ex-Mann meiner Freundin weigert sich die regelmässigen Rechnungen für Zahnspange der Kinder zur Hälfte zu bezahlen obwohl es so im Unterhaltsvertrag vereinbart ist.
Er meint da es sich immer um kleine Beträge handelt (30-100 Fr nach Abzug von Krankenkasse) muss er das nicht zahlen. Das gilte erst ab höheren Beträgen.
Nun sind das aber mehrmals im Jahr solche Beträge. Das sind dann schnell 400.- im Jahr.
Im U.Vertrag sind keine Minimalbeträge genannt. Muss er wirklich nichts dazu beitragen?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:54
Alina Epp
Wenn im Vertrag steht das er sich an der Hälfte der Kosten beteiligen muss, spielt es keine Rolle ob 5.- oder 500.- da kein Minimalbetrag o. Maximalbeträge festgelegt wurde.
Di, 15/08/2017 - 15:54
Robert Schweng
Zitat:" Daneben verpflichtet das Gesetz beide Eltern, bei ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes einen besonderen Beitrag zu leisten."
Darunter fallen auch Zahnkorrekturen!
Quelle:
http://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/artikel/alimente_mus...