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FRAGE:
Darf ich in meiner Mietwohnung musizieren?
ANTWORT:
Ja, das ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot des Musizierens in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung ist ungültig. Sie müssen jedoch im üblichen Ausmass auf die Mitmieter Rücksicht nehmen(Art. 257f OR Abs. 2 ). Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Sie in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten 2 - 3 Stunden pro Tag musizieren dürfen. Nicht erlaubt sind jedoch sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=Art.+257f+OR
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Darf ich in meiner Mietwohnung musizieren?
ANTWORT:
Ja, das ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot des Musizierens in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung ist ungültig. Sie müssen jedoch im üblichen Ausmass auf die Mitmieter Rücksicht nehmen(Art. 257f OR Abs. 2 ). Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Sie in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten 2 - 3 Stunden pro Tag musizieren dürfen. Nicht erlaubt sind jedoch sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=Art.+257f+OR
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