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Frage, darf ich den Tiefgaragenplatz den ich von meiner Verwaltung habe untervermieten? Ohne sie zu benachrichten?
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Frage, darf ich den Tiefgaragenplatz den ich von meiner Verwaltung habe untervermieten? Ohne sie zu benachrichten?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:35
D'Armiento Michelle
Nein
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Melanie Pascal
Darfst du nicht. Ob sie es merken ist aber fraglich
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
D'Armiento Michelle kannst Du bitte erklären wo das stehen soll, das Sie ihren Parklplatz nicht untervermieten darf ? Natürlich darf Sie das und Sie kann jedes Auto draufstellen das ihr passt! Auf Privatgrund kann das sogar ein Auto ohne Nummer sein!
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
Keren Henzen die Verwaltung darf einen Untermieter gar nicht ablehnen (oder eher schwer). Hier geht es zwar um Wohnung aber das gleiche gilt für den Parkplatz. Die Verwaltung würde ich trotzdem Informieren, sonst könnte evtl. eine Busse für den Mieter des Parkplatzes reinflattern, weil alle denken der parkt da falsch 😉
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Fr, 02/06/2017 - 13:35
D'Armiento Michelle
Mein vermiter anwat.. Sagt klar nein nicht ohne seine einwilligung.. Wie auch wohnungen..kan artk. Nicht auswendig..
Fr, 02/06/2017 - 13:35
D'Armiento Michelle
Und klar darf ein mieter untermieter ablehnen. Hallo er entscheiden wer wie seine wohnung und pp mietet. Es isz sein eigentum...
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.mieterverband.ch%2Fmv%2...
Fr, 02/06/2017 - 13:35
D'Armiento Michelle
Dein vermiter soll dich mal.unter diemlupe nehem.
Man darf untermieter verweigern. Das ist das recht des vermieters.
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
D'Armiento Michelle bitte poste wo das steht. Paragpah! nicht einfach nur behaupten
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
Diese Apps würde dann wohl auch nicht funktionieren, wenn man das Einversändnis des Vermieters benötigen würde!
http://www.20min.ch/digital/news/story/26313747
Hast Du jetzt genug Links?
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Bubu Sandra
D'Armiento Michelle michelle sorry do het er recht du darfsch unterviete me mu de vermieter eifach informiere und ev de untermietvertrag (kopie) abgeh
er darf e untermieter ned ablehne stoht im or ?
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Alraune Soma
Unbedingt die Motivation deines Vermieters in Frage stellen, vorallem wenn die rechtslage so klar ist. D'Armiento Michelle
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Bubu Sandra
so antwort a die mit em post
ja darfsch
d verwaltig mu informiert werde
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Lucia Gamper
Ich han min usse Parkplatz mit "vertrag" wietervermietet und Verwaltung informiert. Ohne problem hend aber e Notiz im Büro das wietervermietet han.
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Dominique Treskavec
untervermietung definitiv erlaubt...
http://www.mietrecht.ch/fileadmin/files/Formulare/Untermietvertrag_mp_in...