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Frage: Darf ich als Grenzgänger mit Wohnsitz in DD ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug für meinen Arbeitsweg benutzen?
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Kommentare
Mo, 30/10/2017 - 16:48
Daniel Ebnöther
Wirst Du in Deutschland mit deinem schweizer Fahrzeug kontrolliert, so wird gegen Dich ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Ausserdem werden die Zollabgaben (10%Zoll, 19% Mehrwertsteuer) fällig, ...das können je nach Fahrzeug gleich mal mehrere tausen Euro sein. Hierauf kommt dann noch die Strafe wegen der Steuerhinterziehung.
Mo, 30/10/2017 - 16:55
Tobias Protzel
Ok. Und wenn ich das Fahrzeug nur in der Schweiz bewege?
Mo, 30/10/2017 - 17:23
Annelise Schnyder
Wenn es ein geschäftsfahrzeug ist, das auf eine firma mit schweizer sitz zugelassen ist, sollte es keine probleme geben.
Mo, 30/10/2017 - 21:00
Robert Schweng
Tobias Protzel :"Zollamt Konstanz Kreuzlingertor
Kreuzlinger Str. 53
+49 7531 12878300
24 Stunden geöffnet"
Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.
==Rechtsforum Schweiz Kundendienst== 😉
Di, 31/10/2017 - 01:43
Christian Twer
das geht. man muss es jedoch beim zollamt (in dem fall DE) anmelden und darf im ausland nur direkt von der arbeit nach hause (oder umgekehrt) bzw zu einem betrieblichen einsatz fahren. in ch darfst du fahren wie du willst. tatsächlich ist das ein steuerrechtliches problem.