Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
FRAGE:
Darf ein Arbeitgeber den Lohn auch erst einen Monat später ausbezahlen?
ANTWORT:
Nein.
Unter dem Begriff „Ausrichtung des Lohnes“ sind im Obligationenrecht in Artikel 323 bis 323b verschiedene Bestimmungen über Zahlungsfristen und Termine, Lohnrückbehalt und Lohnsicherung enthalten. Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Andere Abmachungen sind oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfindung/article/...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
FRAGE:
Darf ein Arbeitgeber den Lohn auch erst einen Monat später ausbezahlen?
ANTWORT:
Nein.
Unter dem Begriff „Ausrichtung des Lohnes“ sind im Obligationenrecht in Artikel 323 bis 323b verschiedene Bestimmungen über Zahlungsfristen und Termine, Lohnrückbehalt und Lohnsicherung enthalten. Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Andere Abmachungen sind oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfindung/article/...
Ansichten: 3
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
