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Frage: darf die IV zur Berechnung meiner Ergänzungsleistungen Auskünfte über die Bankkonti meiner Kinder verlangen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Sandra Marty
Ja.. Damit berechnet werden kann.. Ob deine Kinder mit in die Berechnung gehören oder nicht. Übrigens ich gehe davon aus dass dies nicht die IV berechnet sondern die Ausgleichskasse
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
(Admin) also ohne jetzt im gesetz nachzuschauen, aber wenn die Kinder minderjährig sind und in deinem haushalt leben, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Du musst ja ihr einkommen und Vermögen auch versteuern
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Andrea Baumann
AKSO ja. Ok, also sagen wir, eins meiner beiden minderjährigen Kinder hat über 5000.- azf dem Konto, was passiert damit?
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Sandra Marty
Nichts passiert mit dem Vermögen... Wenn es deinem Kind ghört
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Andrea Baumann
Bist Du sicher? Warum wollen sie denn die Infos?
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Sandra Marty
Hauptsächlich geht es wie bereits erwähnt um die Berechnung der EL.. Falls deine Kinder Kinderrente und evtl. Alimenten erhalten wird überprüft ob dies ausreicht. Wenn ja wirst du alleine berechnet.
Wenn du Leistungen beziehts wie IV und EL unterliegst du der Meldepflicht. Das heisst die annerkannten Einnahmen (inkl. Vermögen) und annerkannten Ausgaben werden berechnet
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Sandra Marty
Bestimmt wirst du noch zur Vorsprache eingeladen. Da kannst du auch solche Fragen direkt stellen.
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Andrea Baumann
Wieso muss ich das Konto der Kinder versteuern???
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
Gegenfrage: wieso sollte Vermögen/einkommen, das kindern gehört nicht versteuert werden?
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
Nein - die eltern müssen (in den meisten kantonen) das einkommen und Vermögen ihrer minderjhrigen Kinder versteuern / und das macht ja auch sinn... Sonst würde ich einfach alles Vermögen meinen kindern schenken und dann wäre es steuerfrei
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
Gleiches gilt auch fûr konten von götti & co - irgendwer muss es deklarieren
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
Du chasch ja fürd kind au d'entsprechende abzüg geltend mache
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
Das verstüüret ja d'eltere als iikomme 😉 aber ich finds grds wie gseit richtig.... Je nach kanton muesch zbsp en lehrlingslohn au als minderjährige scho innere eignete stüürerklärig deklariere
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Petra Lienhard
Als ich vor ca.25 Jahren 1 Woche geschnuppert habe,bekamm ich vom Chef 50Fr. Mann glaubt es kaum,aber diese 50Fr. sollte ich doch tasächlich versteuern!!! Habe damals den Zettel verissen,und es kam nie was...
Fr, 02/06/2017 - 16:33
Carolin Metzler
ja logisch kommt nichts, wenn du es nicht angibst - aber das du es versteuern musst ist ebenso klar - gilt als Lohnzahlung.