Frage: darf die IV zur Berechnung meiner Ergänzungsleistungen Auskünfte über die Bankkonti meiner Kinder verlangen?

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Kommentare

Sandra Marty

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Ja.. Damit berechnet werden kann.. Ob deine Kinder mit in die Berechnung gehören oder nicht. Übrigens ich gehe davon aus dass dies nicht die IV berechnet sondern die Ausgleichskasse

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Carolin Metzler

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(Admin) also ohne jetzt im gesetz nachzuschauen, aber wenn die Kinder minderjährig sind und in deinem haushalt leben, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Du musst ja ihr einkommen und Vermögen auch versteuern

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Andrea Baumann

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AKSO ja. Ok, also sagen wir, eins meiner beiden minderjährigen Kinder hat über 5000.- azf dem Konto, was passiert damit?

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Sandra Marty

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Nichts passiert mit dem Vermögen... Wenn es deinem Kind ghört

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Andrea Baumann

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Bist Du sicher? Warum wollen sie denn die Infos?

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Sandra Marty

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Hauptsächlich geht es wie bereits erwähnt um die Berechnung der EL.. Falls deine Kinder Kinderrente und evtl. Alimenten erhalten wird überprüft ob dies ausreicht. Wenn ja wirst du alleine berechnet.
Wenn du Leistungen beziehts wie IV und EL unterliegst du der Meldepflicht. Das heisst die annerkannten Einnahmen (inkl. Vermögen) und annerkannten Ausgaben werden berechnet

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Sandra Marty

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Bestimmt wirst du noch zur Vorsprache eingeladen. Da kannst du auch solche Fragen direkt stellen.

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Andrea Baumann

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Wieso muss ich das Konto der Kinder versteuern???

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Carolin Metzler

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Gegenfrage: wieso sollte Vermögen/einkommen, das kindern gehört nicht versteuert werden?

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Carolin Metzler

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Nein - die eltern müssen (in den meisten kantonen) das einkommen und Vermögen ihrer minderjhrigen Kinder versteuern / und das macht ja auch sinn... Sonst würde ich einfach alles Vermögen meinen kindern schenken und dann wäre es steuerfrei

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Carolin Metzler

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Gleiches gilt auch fûr konten von götti & co - irgendwer muss es deklarieren

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Carolin Metzler

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Du chasch ja fürd kind au d'entsprechende abzüg geltend mache

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Carolin Metzler

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Das verstüüret ja d'eltere als iikomme 😉 aber ich finds grds wie gseit richtig.... Je nach kanton muesch zbsp en lehrlingslohn au als minderjährige scho innere eignete stüürerklärig deklariere

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Petra Lienhard

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Als ich vor ca.25 Jahren 1 Woche geschnuppert habe,bekamm ich vom Chef 50Fr. Mann glaubt es kaum,aber diese 50Fr. sollte ich doch tasächlich versteuern!!! Habe damals den Zettel verissen,und es kam nie was...

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Carolin Metzler

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ja logisch kommt nichts, wenn du es nicht angibst - aber das du es versteuern musst ist ebenso klar - gilt als Lohnzahlung.

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