Frage

Darf der Arbeitgeber fristlos künden, wenn er "herausfindet", dass der Arbeitnehmer noch während der Probezeit eine andere Stelle sucht?

Merci 😊

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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ich denke nicht - aber in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Ist also auch nicht viel länger... 😊

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Patric Jacob

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Nein, er muss die Kündigungsfrist einhalten. Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Er kann dich höchstens Freistellen.

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Claudia Wild

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Fristlos nicht aber Probezeit ist auch nur 7 Tage in der Regel.

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Marzenka Hildbrand

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Er darf dich nicht fristlos kündigen. 7 Tage KDG Frist in der Probezeit. Der Grund als "andere Stellen suchend" ist sowieso nicht akzeptabel.

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