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Frage
Darf der Arbeitgeber fristlos künden, wenn er "herausfindet", dass der Arbeitnehmer noch während der Probezeit eine andere Stelle sucht?
Merci 😊
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Darf der Arbeitgeber fristlos künden, wenn er "herausfindet", dass der Arbeitnehmer noch während der Probezeit eine andere Stelle sucht?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Birgit Rechsteiner
ich denke nicht - aber in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Ist also auch nicht viel länger... 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Patric Jacob
Nein, er muss die Kündigungsfrist einhalten. Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Er kann dich höchstens Freistellen.
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Claudia Wild
Fristlos nicht aber Probezeit ist auch nur 7 Tage in der Regel.
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Marzenka Hildbrand
Er darf dich nicht fristlos kündigen. 7 Tage KDG Frist in der Probezeit. Der Grund als "andere Stellen suchend" ist sowieso nicht akzeptabel.