Frage bez. Steuern wen ein Badumbau an den Steuern abgezogen wird und eine Rechnig eingeschickt.. alles gemäss Steuerberater...jetzt wollen die ein vorher nacher Bild des Bades ist das Rechtens?

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Kommentare

Ivanka Lovric

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Dürfen sie verlangen laut unserem Steuerberater

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Claudia Wild

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Ganz klar ja da sie unterscheiden zwischen Erhalt und Mehrwert

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Birgit Rechsteiner

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Ja, sie dürfen das - und nicht nur das...
Sie dürfen auch das Haus neu Schätzen lassen - Mehrwert ist wohl gegeben bei Bad-Umbau. Und dann hat das Haus mehr Wert (wie das Wort ja schon sagt) - und der Eigenmietwert steigt - und die Versicherungsprämie auch...

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Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

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es wurden nur 23 jährige Sachen ausgetauscht sprich WC Dusche und Lavabo und die Badwanne kam weg

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Bea Küng

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nicht frisch Plättli gelegt?

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Patric Jacob

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Werterhaltung oder Wertsteigerung

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