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Frage bezüglich RAV ‼️
Habe mich gerade arbeitslos gemeldet.Ab 01. Dezember geht es in denn Betrieb zurück.
Jetzt habe ich direkt einen Termin für Morgen früh bekommen.
Ich bin Mama von Zwillingen ( 2.Jahre)
Ich finde es etwas kurzfristig ! Aber egal! Habe direkt meine Tagesmutter organisiert . Jetzt muss ich lauter Unterlagen für morgen zusammen suchen und ggf. ausdrucken ( habe keinen Drucker) usw.
Habe dann mit der Dame nochmal Tele.. die das aber mit einem möglichen Arbeitstag verglichen hat..
Ich suche für 60% ‼️da meine Tagesmutter nicht täglich und auch nicht 24St.zur Verfügung steht.!!
Meine Frage : müssen sie sich nicht auch etwas nach mir richten ???
Da ich nur Mo/Di/Do/Fr Vormittag bis 13:00 und Sonntag auch mal etwas länger arbeiten kann .
Oder muss ich andere Zeiten hinnehmen und wenn es zeitlich nicht geht wieder als vermitlungsunfähig gelten
Wer kann mir helfen ???
Danke ?
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Frage bezüglich RAV ‼️
Habe mich gerade arbeitslos gemeldet.Ab 01. Dezember geht es in denn Betrieb zurück.
Jetzt habe ich direkt einen Termin für Morgen früh bekommen.
Ich bin Mama von Zwillingen ( 2.Jahre)
Ich finde es etwas kurzfristig ! Aber egal! Habe direkt meine Tagesmutter organisiert . Jetzt muss ich lauter Unterlagen für morgen zusammen suchen und ggf. ausdrucken ( habe keinen Drucker) usw.
Habe dann mit der Dame nochmal Tele.. die das aber mit einem möglichen Arbeitstag verglichen hat..
Ich suche für 60% ‼️da meine Tagesmutter nicht täglich und auch nicht 24St.zur Verfügung steht.!!
Meine Frage : müssen sie sich nicht auch etwas nach mir richten ???
Da ich nur Mo/Di/Do/Fr Vormittag bis 13:00 und Sonntag auch mal etwas länger arbeiten kann .
Oder muss ich andere Zeiten hinnehmen und wenn es zeitlich nicht geht wieder als vermitlungsunfähig gelten
Wer kann mir helfen ???
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Pascal Heidelberger
Du sagst ja selber das du am Dienstagvormittag arbeiten kannst. Die Bewerbungsunterlagen kannst du in der Regel auch per Mail einreichen und die Unterlagen für die Arbeitslosenkasse haben noch Zeit.
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Melina Kaufmann
Du musst dir das RAV als dein aktueller Arbeitsgeber vorstellen. Da hat man neben den Rechten auch Pflichten. Sie müssen sich sicher nicht nach dir richten. Aber eventuell darfst du die Kinder mit zum Gespräch nehmen, frag doch mal deine Beraterin. Betreffend Unterlagen: desto schneller du alle Unterlagen zusammen und abgegeben hast, desto schneller kann deine Entschädigung ausgerechnet werden. Du kannst ihr sicher die Unterlagen per Mail schicken, wenn du sie bis morgen nicht zusammen hast.
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Michaela Klaus
Kinder mitnehmen ist ein NoGo! Die schicken dich sofort wieder nachhause
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Melina Kaufmann
Ich hab verstanden es geht um den Termin beim RAV, nicht um ein Vorstellungsgespräch. Ich hab selbst auf einem RAV gearbeitet und in Ausnahmefällen war es kein Problem, wenn die Kinder mitkamen. Je nach Alter können sie ja auch im Wartezimmer warten.
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Pascal Heidelberger
Ich arbeite auch auf einem RAV, bei uns gilt die Devise, dass RAV-Termine gleich behandelt werden sollen wie Vorstellungsgespräche. Kinder am Termin sind ein absolutes No-Go und können zur Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit (Stichwort Kinderbetreuung) führen
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Melina Kaufmann
Pascal ich rede ja auch von Ausnahmefällen. Normal war es bei uns nicht, dass man so kurzfristig aufs RAV kommen musste.. Klar, Vorstellungsgespräche etc. waren oft auch kurzfristig, aber doch keine Gespräche auf dem RAV?
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Pascal Heidelberger
Wir haben keine Mindestfrist für Erstgespräche mehr, innert 24h oder weniger ist es durchaus möglich einen Termin zu kriegen. Unter 3 Tagen machen wir in der Regel aber nur in Absprache mit dem Kunden, aber das ist von Standort zu Standort unterschiedlich
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Sara Wirthensohn
wenn man sich beim rav anmeldet muss man vermittlungsfähig sein und eine betreuung haben, falls sie morgen irgendwo einen job bekommt muss sie ja auch sofort anfangen können oder sehe ich das falsch?