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Auf meinem bruder seinem Privatparkplatz parkieren immer fremde Lenker, er selber kann keine Busse verteilen, die Polizei kann es auch nicht da es auf einem Privatgelände ist, was kann man sonst noch tun?

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Ist er angeschrieben oder mit autonr?

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Erwin Brotzer

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Ja privatparkplatz

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Erwin Brotzer

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Mäki Zumki

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Abschleppdienst anrufen

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Erwin Brotzer

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Dann muss ich es aber selber bezahlen?

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Petra Lienhard

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Ja Du musst in Vorkasse gehen,aber ob Du das Geld dann wieder siehst....

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Nidzo Jugo

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Hatte auch so ein Problem, Polizei meinte ich soll es abschleppen lassen und das diesem Lenker in Rechnung stellen. Aber ob er verpflichtet ist das zu zahlen weis ich nicht :/

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Mäki Zumki

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Nein der das Auto wieder auslösen will muss bezahlen

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Nidzo Jugo

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ahso dann geht es ja

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Erwin Brotzer

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Aber mir wurde von der
Polizei mitgeteilt dass ich für die kosten aufkommen muss

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Nicole Sommer

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Foto an die Polizei und Anzeigen sollte doch gehen? Er bekommt dann zwar das Geld der Busse nicht, aber der Falschparker muss wenigstens zahlen?!
Bei einem bewilligten Parkplatz sollte das so funktionieren

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Franziska Beckford

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mir wurde auch gesagt, der den abschleppdienst ruft muss zuerst bezahlen und kann dann dem automobilist in rechnung gestellt werden...........und wenn der nicht zahlt, sitze isch auf den kösten :(

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Nadia Fiordellisi

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er kann ein Zettel machen mit einer Parkentschädigung oder Parkgebühr machen da es ein vermieteter PP ist.

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Erwin Brotzer

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Nein für busse braucht es eine amtliche bewilligung, von der verwaltung gibts da keine Lösung

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Nadia Fiordellisi

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und desswegen parkgebühr und nicht busse

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Erwin Brotzer

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Kann ich einem eine Parkgebühr geben??

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Nadia Fiordellisi

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also Kt. Solothurn würde das gehn. am besten schreibst du drauf parkentschädigung da privatparkplatz und kannst was verlangen z.b 15.- kannst dann bei der polizei nachfragen ob das so gut ist. darfst einfach nicht busse drauf schreiben

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Tolgahan Öztürk

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zuparkieren.. mal shauen ob er wider da parkiert..

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Susan Stadelmann

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Zu parkieren ust verboten, da kann er ärger kassieren, mach doch den besitzer ausfindig und frag nach wieso das er immer da parkiert, und schreib ihm eingeschrieben wend nocjmal vorkommt wird er auf seine kosten abgeschleppt

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Robert Schweng

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(Admin) Privatparkplätze 1-5 ? Ich sehe da keine Autokennzeichen! Welchen Parkplatzplatz hat Dein Bruder denn da gemietet? Das ist ja überhaupt nicht ersichtlich.

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Myriam Tschirky-Hengartner

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Privat ist Privat ob nummer oder nicht!!

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Bea Brändle-Brunner

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Der Eigentümer(nicht der Mieter) ist der einzige der abschleppen lassen kann, dann muss aber zuerst ein Richterliches Parkverbot hin...park ihn nicht zu, sonst wirst du gebüsst(spreche aus Erfahrung)

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Erwin Brotzer

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Robert Schweng er hat 1 und 2 gemietet , die polizei sagt abschleppen lassen azf meine kosten 450fr und nachher bei ihm einkassieren, 2 variante fotografieren und anzeige machen und er erhält später eine busse von 40 fr 3 variante verwaltung anfragen wegen parkpfosten

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Erwin Brotzer

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Gibt es echt nur diese möglhkeiten?

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Erwin Brotzer

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Ps es ist eine amtlich bewilligte parkplatz

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Bea Brändle-Brunner

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Dann kann der parkplatzeigentümer abschleppen lassen...

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Erwin Brotzer

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Wochenende und abends leider niemand erreichbar, auch kein Hausabwart

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Bea Brändle-Brunner

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Ja leider...aber lass ihn nicht abschleppen, denn der welcher den Dienst bestellt zahlt, und wenn er's dir nicht zurückerstattest, hast du keine chance....

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Robert Schweng

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Erwin Brotzer Hmm, wenn ich das Schild richig interpretiere steht dort Privatparkplätze Wiesentalstrasse 1. Für mich heisst das, dass dort jeder parkieren kann, der zu dieser Strasse gehört oder auch zu Besuch ist ! Woher soll den irgendjemand Wissen, dass Dein Bruder die ersten beiden Parkplätze gemietet hat? Evtl. hilft dann ein Schild vor den Parkplätzen "Unberechtigt parkierte Fahrzeuge müssen mit einer Anzeige rechenen!" Mich wundert auch, wie eine einzelne Person 2 Privatparkplätze von 5 für sich reservieren kann.

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Erwin Brotzer

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Weil er und seine frau ein auto hat und leider keine besucherpsrkplätze, er hat auch bei 1 und 2 ein kleines schild vorne kann leider kein bild machen weil ich wieder bei mir zuhause bin

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Erwin Brotzer

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Aber das mit den privatparkplätze leuchtet mir ein, was soll sonst stehen?

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Robert Schweng

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Konkret das Kennzeichen, welches Auto auf welchen Parkplatz gehört. Es gibt auch technische Einrichtungen wie die Dinger zum hochklappen auf Parkplätzen. Jedenfalls wundert es mich nicht bei dem Text auf dem Schild, dass vielen nicht klar ist, dass Sie hier nicht parkieren dürfen. Hätte ich Freunde in der Strasse, würde ich auch dort parkieren.

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Erwin Brotzer

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Danke für die Info er wird am montag bei der verwaltung anrufen

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Di Felice Martin

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probiers mit 2 töggeli im OBI chauffe

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Fabio Monteleone

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Nimm markierungsspray im obi oder so..Kann man mit hochdruck wieder abwaschen. Mach schablone mit nr und dann auf wand aufsprühen. Nicht immer gleich polizei . Is nicht ersichtlich das die vermietet sind. 😊

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Erwin Brotzer

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Das sind nachbarn die immer wieder pakieren , immer die gleichen einer sogar aus Deutschland, werde es auf jedenfall mit nr kennzeichnen, falls das nix hilft Anzeige machen, danke für eure ratschläge die haben mich auf gute ideen gebracht ????

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Nathalie Seydel

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Chasch parkbolze ufstelle, chan me kaufe für privatparkplätz, denn chasch en ufeklappe wennd de parkplatz verlahsch und kein andere chan druf parke

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Fabienne Bühler

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Ich hatte vor einigen Jahren in der Stadt St.Gallen einen Parkplatz gemietet. Ich habe von der Stadtpolizei ein Formular bekommen, welches ich mehrfach kopieren konnte, und bei jedem Falschparker ausfüllen konnte. Ausgefülltes Formular an die Polizei gesendet und die haben denjenigen gebüsst. Je nach Dauer des Falschparkens, hatte sich die Busse erhöht. Frag mal nach, obs sowas bei euch auch gibt. Falls dies überhaupt noch möglich ist. Ist bei mir schon ca. 5Jahre her...

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Erwin Brotzer

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Musstest aber auch ein foto machen?

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Fabienne Bühler

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Nein. Nur gewisse daten zum fahrzeug. Marke, Typ, farbe, kennzeichen, wo parkiert, datum und uhrzeit (also von wann bis wann)

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Fabienne Bühler

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Muss aber noch erwähnen, das eine tafel hin musste privatparkplatz, Parkverbot

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Jacek Kwasny

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Also: Weder Zuparkieren noch Abschleppen ist die Lösung. Beides kann als Nötigung ausgelegt werden, und dann kann es teuer und unangenehm werden. Die einzige Möglichkeit ist, wenn es dort eine richterliches Verbot gibt. Dann die Nummer aufschreiben und an die Verwaltung melden. Sie unternehmen dann die weiteren Schritte.

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Erwin Brotzer

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Danke jacek ich werde am montag mit der Verwaltung tel. Und euch informieren was die meint

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Latif Adili

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Einige Abschleppunternehmen lassen dir einen Vertrag unterschreiben und schleppen den gewünschten Wagen ab, ohne dass du etwas bezahlen musst.
Sogenannter "Abtretungsvertrag", bei dem du bestätigst dass der PP dir gehört.

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