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FRAGE:
Als mein Bekannter im Urlaub war, habe ich die Pflanzen im Garten gegossen und vergessen abzudrehen. Das Wasser ist fast 24 h gelaufen. Zwar kein Wasser im Keller, da zum Glück das Fenster zu war, aber der Schacht vor dem Fenster war voll, es sind ca. 32.000 Liter Wasser geflossen.
Meine Haftpflicht hat den Schaden abgelehnt. Begründung: Fahrlässig.
Nun ist die große Frage: Wer muss zahlen...?
ANTWORT:
Beide.
Sie haben aus Gefälligkeit gehandelt, dabei ist ihnen ein Lapsus passiert.
Dafür können sie nur bedingt haftbar gemacht werden und zwar dann, wenn sie fahrlässig gehandelt haben.
Das dürfte in diesem Fall gegeben sein.
Doch selbst wenn Sie die Schuld am Schaden trifft, müssen Sie nicht die ganzen Kosten übernehmen:
Da Sie eben aus Gefälligkeit gehandelt haben, steht Ihnen gesetzlich eine Reduktion zu.
Gemäss Gerichtspraxis könnten Sie - sofern Ihr Bekannter Sie wirklich haftbar machen sollte - bis zu 50 Prozent abziehen.
https://www.beobachter.ch/geld/versicherungen/haftpflicht-wenn-etwas-die...
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FRAGE:
Als mein Bekannter im Urlaub war, habe ich die Pflanzen im Garten gegossen und vergessen abzudrehen. Das Wasser ist fast 24 h gelaufen. Zwar kein Wasser im Keller, da zum Glück das Fenster zu war, aber der Schacht vor dem Fenster war voll, es sind ca. 32.000 Liter Wasser geflossen.
Meine Haftpflicht hat den Schaden abgelehnt. Begründung: Fahrlässig.
Nun ist die große Frage: Wer muss zahlen...?
ANTWORT:
Beide.
Sie haben aus Gefälligkeit gehandelt, dabei ist ihnen ein Lapsus passiert.
Dafür können sie nur bedingt haftbar gemacht werden und zwar dann, wenn sie fahrlässig gehandelt haben.
Das dürfte in diesem Fall gegeben sein.
Doch selbst wenn Sie die Schuld am Schaden trifft, müssen Sie nicht die ganzen Kosten übernehmen:
Da Sie eben aus Gefälligkeit gehandelt haben, steht Ihnen gesetzlich eine Reduktion zu.
Gemäss Gerichtspraxis könnten Sie - sofern Ihr Bekannter Sie wirklich haftbar machen sollte - bis zu 50 Prozent abziehen.
https://www.beobachter.ch/geld/versicherungen/haftpflicht-wenn-etwas-die...
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