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Folgendes:
Wir sind im Dezember umgezogen. Nun hat mich die neue Verwaltung gefragt ob wir dem Hauswart einen unserer Schlüsel für den Keller (dort ist der Öltank für die Heizung) geben könnten. Nun haben mein Mann und ich festgestellt dass all unsere Kellerschlüssel auch unsere Wohnungstür öffnet. (Kombischlüssel)
Haben wir das Recht zuverweigern? Ich möchte niemandem den ich nicht kenne einen Wohnungsschlüssel geben. Ansonsten wärs für mich ok gewessen.
Wollte mich einfach noch informieren bevor ich in barikade gehe.?
Danke für Eure Hilfe/ Anregungen
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Wir sind im Dezember umgezogen. Nun hat mich die neue Verwaltung gefragt ob wir dem Hauswart einen unserer Schlüsel für den Keller (dort ist der Öltank für die Heizung) geben könnten. Nun haben mein Mann und ich festgestellt dass all unsere Kellerschlüssel auch unsere Wohnungstür öffnet. (Kombischlüssel)
Haben wir das Recht zuverweigern? Ich möchte niemandem den ich nicht kenne einen Wohnungsschlüssel geben. Ansonsten wärs für mich ok gewessen.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:56
Birgit Rechsteiner
Wenn du den Schlüssel verweigerst, musst du halt dann, falls Öl geliefert wird, der Ölstand gemessen wird, der Service für den Öltank gemacht wird - vor Ort sein...
Was ist dir lieber? Ein Hauswart, der einen Schlüssel hat (und sich wohl nicht für eure alte Wohnung interessiert - weil er von sooo vielen Leuten Schlüssel hat) - oder allenfalls immer zu sehr ungelegenen Zeiten vor Ort sein?
Di, 15/08/2017 - 15:56
Babsy Fergarmi
Es handelt sich nicht nur um unseren Keller. Er gehört zum Haus. Hat einen seperaten Eingang. Sprich Schlüssel. Wie gesagt Deine Einwände leuchten ein. Aber ich wäre sogar dazu bereit zu den "unmöglichsten" Zeiten zuhause zu sein. Da ich als Hausfrau und Tagesmutter sowieso zuhause bin.?
Di, 15/08/2017 - 15:56
Birgit Rechsteiner
Ach so.... dachte ist euer Keller.
Sag doch der Verwaltung, sie sollen einen separaten Kellerschlüssel dem Verwalter geben - du hättest keinen übrig.
Di, 15/08/2017 - 15:56
Susan Keusch
Frage die verwaltung ob du beim krller ein anderes schloss montiere darfst