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Folgender Sachverhalt
Wir- Paar kein Konkubinat nur 2 Jahre zusammen gelebt haben uns getrennt. Mietvertrag läuft auf beide. Kündbar auf 31.3.20 wo auch meinerseits gekündigt wurde. Er unterschreibt jetzt nicht. Welche Möglichkeiten habe ich ? Kann ja nicht zwei Mietbeträge zahlen. Leider ist es so das er nicht will was er nicht will und momentan auch nicht nach Hause kommt. Herzlichen Dank.
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Folgender Sachverhalt
Wir- Paar kein Konkubinat nur 2 Jahre zusammen gelebt haben uns getrennt. Mietvertrag läuft auf beide. Kündbar auf 31.3.20 wo auch meinerseits gekündigt wurde. Er unterschreibt jetzt nicht. Welche Möglichkeiten habe ich ? Kann ja nicht zwei Mietbeträge zahlen. Leider ist es so das er nicht will was er nicht will und momentan auch nicht nach Hause kommt. Herzlichen Dank.
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Kommentare
Di, 19/11/2019 - 17:31
Robert Schweng
Martin Kaiser Was heisst für sie ein Paar aber kein Konkubinat?
Kerstin Keil Martin Kaiser nicht eingetragen
Martin Kaiser Kerstin Keil ein Konkubinat hat man noch nie eingetragen.
Die eingtragene Partnerschaft gilt für gleichgeschlechtliche Paare.
Patrick L. Surber Wenn beide zusammen einen Mietvertrag unterzeichnet haben, dann kann nicht eine Person den Vertrag künden, diese Kündigung wäre nichtig. Aber eine Person kann selbstverändlich ausziehen, haftet aber dann solidarisch für den Mietzins.
Sie könnten theoretisch beim Gericht die Durchführung einer Liquidation (der einfachen Gesellschaft) verlangen, wenn ihr ehemaliger Partner sich weigert, die Kündigung zu unterschreiben.