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Folgender Sachverhalt:
M. kauft sich ein Auto. Später stellt er fest, dass das Auto defekt ist. Er will nur das Geld zurück. Auf dem Weg dahin wird das Auto durch einen Dritten zerstört.
Könnte er nach Art. 97 OR vorgehen und das Geld vom Verkäufer zurückverlangen? Oder wäre die Prüfung von Art. 97 OR absolut daneben?
Dass er den Vertrag wegen Grundlagenirrtum anfechten kann und nach Art. 62 OR vorgehen kann, ist mir schon bewusst, meine Frage betrifft nur Art. 97 OR, ob er auf diesem Wege das Geld zurückfordern kann (kein Schadenersatz oder so , sondern nur die Rückzahlung).
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Folgender Sachverhalt:
M. kauft sich ein Auto. Später stellt er fest, dass das Auto defekt ist. Er will nur das Geld zurück. Auf dem Weg dahin wird das Auto durch einen Dritten zerstört.
Könnte er nach Art. 97 OR vorgehen und das Geld vom Verkäufer zurückverlangen? Oder wäre die Prüfung von Art. 97 OR absolut daneben?
Dass er den Vertrag wegen Grundlagenirrtum anfechten kann und nach Art. 62 OR vorgehen kann, ist mir schon bewusst, meine Frage betrifft nur Art. 97 OR, ob er auf diesem Wege das Geld zurückfordern kann (kein Schadenersatz oder so , sondern nur die Rückzahlung).
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Kommentare
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Armin Sabanovic
Wenn im Vertrag steht, dass das Auto ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird, so hat man keine Chance
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Christina Ammann
Unsere Tochter hatte gerade einen ähnlichen Fall. Laut Vertrag hatte Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung. Nur Dank dem Goodwills des Garagisten hat er das Auto zurückgenommen und sie zumindest einen Teil des Geldes bekommen. Laut Gesetz hätte er das nicht machen müssen.
Wusste aber der Verkäufer von dem Defekt, dann wäre es absichtliche Täuschung und dass müsste Sie dann beweisen können, dass er vom Defekt wusste und sie getäuscht hatte.
Wenn das Auto noch Garantie hat, muss man aber auch nicht unzählige Reparaturen dulden.
Unser Anwalt meinte vom Rechtschutz, dass es in solch einem Fall schwierig ist, dass Geld zurück zu bekommen, weil der Verkäufer vertraglich auf der sicheren Seite stand.
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Allma Kiki
Nein hier kannst du Art. 97 OR nicht einsetzen. Der Vertrag wurde ja korrekt abgeschlossen. Ware gegen Geld. In Artikel 97 OR geht es nur um den Vertrag und nicht um die Ware.
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Claudia Wild
Der der das Auto zerstört hat haftet. Was willst zurückholen wenns nix mehr gibt???
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Sven Infanger
Hallo Yasemin, Da hast du ja recht lustige Antworten erhalten bisher... Anyway - untenstehend meine Meinung dazu:
So wie ich das sehr hat M. drei Möglichkeiten, die er in dieser Situation geltend machen könnte:
1. Anfechtung des Vertrags wegen Absichtlicher Täuschung (OR 28)
2. Anfechtung des Vertrags wegen Grundlagenirrtums (OR 23)
3. Die Wandelung des Vertrags wegen Mängel der Kaufsache (OR 208)
Die Prüfung von OR 97 für die Rückerstattung des Kaufpreises erscheint mir falsch. Allein der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Verschulden und Zerstörung ist durch die Dritteinwirkung komplett ausgeschlossen.
Sofern du also nicht die obenerwähnten Rechte geltend machst, hast du keinerlei Ansprüche aus OR 97 (ausser kleinen Nebenansprüchen)
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Allma Kiki
Sven Infanger das sehe ich anderst. Es liegt keine Asichtliche Täuschung vor, dieser Vertrag wurde von beiden Parteien freiwillig einegangen. Grundlagenirrtum kannst du auch ausschliessen, da der Mangel nicht in der Grundlage liegt. Die Wandelung ist nicht mehr möglich da dieses Fahrzeug zerschtört worden ist durch dritte.
Sa, 10/06/2017 - 13:40
Yasemin Akcay
Ich hab' die Lösung: Man kann die Prüfung mit Art. 97 beginnen und man fliegt dann irgendwann mal irgendwo raus. Dann prüft man halt mit 62 weiter. Die Prüfung mit 97 zu beginnen wäre nicht absurd, sondern sinnvoll.