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Folgende Situation rein hypothetisch : Stress auf Arbeit. Arbeitnehmer sagt Arbeitgeber das er nach Hause geht ( aufgrund von Stress, er sich den „ Ton „ des AG nicht gefallen lässt ) Der Arbeitgeber erwidert : dann brauchst du nicht mehr wiederkommen. Frage : ist dies eine fristlose Kündigung seitens des AG, gemäss Schweizer Arbeitsrecht ?
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Folgende Situation rein hypothetisch : Stress auf Arbeit. Arbeitnehmer sagt Arbeitgeber das er nach Hause geht ( aufgrund von Stress, er sich den „ Ton „ des AG nicht gefallen lässt ) Der Arbeitgeber erwidert : dann brauchst du nicht mehr wiederkommen. Frage : ist dies eine fristlose Kündigung seitens des AG, gemäss Schweizer Arbeitsrecht ?
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Kommentare
So, 08/07/2018 - 09:48
Robert Schweng
Ines Dümke Sowas nennt man Arbeitsverweigerung 😉 und ja der Arbeitgeber hat das Recht . Warum setzt ihr euch nicht mal zusammen und redet in Ruhe darüber was den Stress verursacht?
Birgit Rechsteiner Mit dieser Wortwahl ist die Kündigunf nicht wirklich ausgesprochen,, aber ein AN hat nicht einfach seine Arbeit zu verl\ssen, vor allem mit einer solch miesen Argumentation...
Walter Büchi fristlose kündigung: OR 337 ff.
wenn wichtige gründe vorliegen können arbeitgeber oder arbeitnehmer das arbeitsverhältnis fristlos auflösen. d.h. die kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden. ein wichtiger grund liegt vor, wenn dem kündigenden nach treu und glauben die fortsetzung des arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
eine fristlose kündigung kann nicht ohne angaben von wichtigen gürnden ausgesprochen werden.
den ag schriftlich kontaktieren und weiterhin die arbeitsleistung anbieten.
Andreas Thanner Das Problem muss von beiden Seiten analysiert werden:
Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlässt bedarf es dafür einen Grund. Entweder macht der AN Krankheit geltend, bezieht sich auf die üblichen freien Stunden und Tage, oder er verlässt selbst die Arbeitsstelle fristlos.
Es ist daher zuerst zu bestimmen, wie das Handeln des AN bewertet wird. Daraus entstehen Rechte und Pflichten von beiden Seiten.
Die Aussage des Arbeitgebers wird dann zur fristlosen Kündigung, wenn der Arbeitnehmer bei wiederaufnahme der Arbeit daran gehindert wird.