Folgende Situation.
Mir wurde wegen schlechter auftrags- und wirtschaftslage gekündigt. Da ich bereits einige Vorstellungsgespräche in Aussicht habe stellt sich folgende Frage.
Muss mir der AG die Zeit frei geben oder muss ich das alles von der Überzeit kompensieren, resp. Die restlichen Ferientage daran geben?
Vielen Dank für die Antworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi art. 329 abs. 3 or
"Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren."
das heisst nicht, das man sich jederzeit für bewerbungsgespräche frei nehmen kann aber grds. sollte pro woche ein halber tag für bewerbungsgespräche gewährt werden.

Annabelle Widmer Walter Büchi vielen dank.
Das würde heissen der AG könnte von mir verlangen das ich die zeit kompensiere oder ferien nehme, wenn er sich querstellt.

Walter Büchi Annabelle Widmer ob die vom arbeitgeber zur stellensuche zu gewährende zeit auch bezahlt werden muss, lässt das gesetz offen.
ein anspruch auf freie zeit bedeutet nicht ohne weiteres, dass diese auch bezahlt werden muss. in jedem fall hat man jedoch anspruch auf unbezahlte freizeit.
in der praxis geht man davon aus, dass arbeitnehmende im monatslohn die absenzen in der regel bezahlt bekommen.

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