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Folgende Bestrafung möchte ich gerne Experten zur Diskussion stellen:
Mein Freund ist 82-jährig und geriet in eine Polizeikontrolle bei einer Autobahnausfahrt🇨🇭. Er und sein Auto wurden auf „Herz und Nieren“ geprüft und siehe da, er hatte einen Eintrag 01 (Sehhilfe) in seinem alten FA (mit Foto ohne Brille). Er brauchte aber noch nie eine Brille zum Autofahren und hat das dem Polizeiorgan auch ausgiebig erklärt. Trotzdem wurde er verzeigt und darauf vom Strassenverkehrsamt mit einer Verwarnung belastet. Mittels rechtlichem Gehör und dem Nachweis seines letzten ärztlichen Untersuchs worin ersichtlich ist, dass er keine Brille tragen muss, erfolgte darauf der Entscheid, dass nun doch keine Verfügung gegen ihn getroffen werde. Der Entscheid habe jedoch keine Auswirkung auf das strafrechtliche Verfahren.
Darauf erhielt er tatsächlich einen Strafbefehl vom Untersuchungsamt (Kt. SG🇨🇭) mit der Rechung für Busse 250, Gebühren 250 und Besonderes 100, d.h. total 600 Franken, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichtbezahlung der Busse (also 250Fr) trete an Stelle dieser eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen. Frage: Die anderen Kosten bleiben so bestehen? Weiter wird erklärt, dass die beschuldigte Person die Einsprache (innert 10 Tagen) nicht begründen müsse. Frage: Was könnte also auf eine solche Einsprache an Weiterungen auf den sonst unbescholtenen Rentner noch zukommen? Was ist euer Rat und eure Meinung dazu? Ich persönlich finde das unerhört, was unser vielgelobter Rechtsstaat hier aufführt.
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Folgende Bestrafung möchte ich gerne Experten zur Diskussion stellen:
Mein Freund ist 82-jährig und geriet in eine Polizeikontrolle bei einer Autobahnausfahrt🇨🇭. Er und sein Auto wurden auf „Herz und Nieren“ geprüft und siehe da, er hatte einen Eintrag 01 (Sehhilfe) in seinem alten FA (mit Foto ohne Brille). Er brauchte aber noch nie eine Brille zum Autofahren und hat das dem Polizeiorgan auch ausgiebig erklärt. Trotzdem wurde er verzeigt und darauf vom Strassenverkehrsamt mit einer Verwarnung belastet. Mittels rechtlichem Gehör und dem Nachweis seines letzten ärztlichen Untersuchs worin ersichtlich ist, dass er keine Brille tragen muss, erfolgte darauf der Entscheid, dass nun doch keine Verfügung gegen ihn getroffen werde. Der Entscheid habe jedoch keine Auswirkung auf das strafrechtliche Verfahren.
Darauf erhielt er tatsächlich einen Strafbefehl vom Untersuchungsamt (Kt. SG🇨🇭) mit der Rechung für Busse 250, Gebühren 250 und Besonderes 100, d.h. total 600 Franken, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichtbezahlung der Busse (also 250Fr) trete an Stelle dieser eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen. Frage: Die anderen Kosten bleiben so bestehen? Weiter wird erklärt, dass die beschuldigte Person die Einsprache (innert 10 Tagen) nicht begründen müsse. Frage: Was könnte also auf eine solche Einsprache an Weiterungen auf den sonst unbescholtenen Rentner noch zukommen? Was ist euer Rat und eure Meinung dazu? Ich persönlich finde das unerhört, was unser vielgelobter Rechtsstaat hier aufführt.
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Kommentare
So, 13/01/2019 - 18:16
Robert Schweng
Christian Oberhänsli Warum war denn der Eintrag im Führerschein drin, wenn er "noch nie" notwendig war? 🤔
Martin Kaiser Der Strafbefehl ist noch kein Urteil. Es ist ein Angebot an den Beschuldigten. Der Beschuldigte kann das Angebot annehmen, dann wird der Strafbefehl zum Urteil, er kann aber der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass er damit nicht einverstanden ist (ohne Begründung).
In diesem Fall wird der Fall dann von einem Gericht beurteilt.
Alexander Baxel Also ehrlich: mit 82 fährste halt kein Auto mehr selber
Martin Kaiser Warum soll ein 82 nicht mehr Auto fahren? Wenn man gesundheitlich noch in der Lage ist, in diesem Alter Auto zu fahren, spricht gar nix
Josef Guntli Darf ich bitten bei der Frage nach der Bestrafung zu verbleiben. Unzutreffender Eintrag, also kein Vergehen, aber dieser Strafbefehl?
Martin Kaiser Josef Guntli Das Verwaltungsverfahren hat nichts mit dem strafrechtlichen Verfahren gemeinsam.
Im Ausweis war der Eintrag drin, jetzt muss nach meiner Ansicht geprüft werden, ob der Eintrag rechtens war.
Martin Kaiser Ich würde eine Einsprache machen und die Begründung der Verwaltungsbehörde als Beweis mitgeben.
Josef Guntli ABSCHLUSS: Nachdem mein Freund innert der Einsprachefrist eine „freundliche“ Stellungnahme, u.a. mit dem effektiven Sachverhalt abgegeben hatte, hat das Untersuchungsamt nochmals zur Einsprache eingeladen, was darauf auch gemacht wurde.
Das Schlussresultat:
1. Das Strafverfahren … wird eingestellt.
2. Die Verfahrenskosten von 350.- trägt der Kanton.
Begründung: (gekürzt)
… Mit Strafbefehl …verurteilt. Dagegen erhob der Betroffene fristgerecht Einsprache. … Das entsprechende Arztzeugnis und das erwähnte Schreiben des Strassenverkehrsamtes befinden sich in den Akten.
Auf Grund des gesamten Sachverhaltes wird das Strafverfahren wegen Missachtung einer mit dem FA verbundenen Auflage eingestellt.
Der Beschuldigte hat sich somit … (Unterlassen von Meldung von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzen eines Ausweises erfordern) ….strafbar gemacht. Da es sich diesbezüglich um einen besonders leichten Fall handelt - die Angelegenheit kann im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden -, wird von der Strafe Umgang genommen.
Danke für die teilweise hilfreichen Tipps.🙂🙂🙂