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Findet ihr das isch es guets zwischezügnis oder lahts mi ned guet doh stoh? Wär sehr froh um hilf.. au wasi am beschte wie ändere loh chönnt..
Danke euch 😊
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Melii Schaurhofer
Han ebe mitem chef chlii stress und weiss ne ob das so guet gmeint esch..
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Romy Agnieszka Klein
ich finds ein gutes Zeugnis
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Angela Ulmann
Klingt doch gut ???
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Daniela Dany Ambauen
Findi es guets zügnis
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Birgit Rechsteiner
wäre nur noch durch "sehr" zu überbieten...
z.B. sehr gute Auffungsgabe, sehr gute Kentnisse - ansonsten wirklich gut und hoffentlich vollständig (das kannst nur du sagen)
weshalb hast du gekündigt, bevor du einen neuen Job hattest?
Dies wird bei einem Bewerbungsgespräch sicherlich sehr interessiert diskutiert werden - dafür brauchst du eine gute "Ausrede"... (das wird dann eher ein Punkt, wo du rausfaulen könntest)
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Sandra Gysi
Das isch tip top!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Annelise Schnyder
Ich fendes ou guet
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Ramona Landolt
Tönt super
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Lynn Schafroth
Es ist weder gut noch schlecht. Ein nichtssagendes Standard-Zeugnis ohne versteckte Botschaften. Nur ist es etwas seltsam, dass bereits drin steht: Sie wird den Betrieb verlassen obwohl es sich um ein Zwischenzeugnis handelt. Passt nicht zusammen...
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Beatrice Zbinden
Wahrscheinlich wurde das Zwischenzeugnis auf ihren Wunsch hin erstellt, damit sie bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle etwas hat zum Vorlegen. Find ich jetzt absolut schlüssig
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Dominique Treskavec
ne... zwischenzeugnis heisst nicht zwingend, dass der mitarbeiter sich neu orientiert... vielfach verlangt man auch zwischenzeugnisse, wenn der vorgesetzte oder chef dies tut... sehr wichtig, wenn man gut mit ihm auskam...
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Jessy Rocha
Trotzdem hätte der MA Anrecht auf ein jährliches Zwischenzeignis ☺️
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Birgit Rechsteiner
nein, der MA hat jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis - nicht irgendwie jährlich oder so!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
D'Armiento Michelle
Oder eben wenn ich mich einfach mal wo.anders verweben möchte gibt es auch zuerst ein Zwischen Zeugnis denn ich habe ja noch nicht gekündigt... Und es kan ja auch sein das ich bleibe.... Oder?
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Birgit Rechsteiner
also, ich verlange NIE ein Zwischenzeugnis, wenn ich mich woanders bewerbe - weil - es fällt auf - kann vom Chef als "Drohung" wahr genommen werden (vor allem wenn so was kommt nach einer Meinungsverschiedenheit etc.) bzw. merken dann alle, das man evt. am rumschauen ist - und das möchte ich nicht!
Wird auch keiner motzen wenn man sich ohne Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers vorstellt....!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
Der AG muss nicht in jedemfall ein Zwischenzeugnis ausstellen, der MA muss ein Interesse vorweisen können wenn er eins verlangt: Steht hier zumindest 😉
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/18709390
Fr, 02/06/2017 - 13:30
D'Armiento Michelle
Schon... Dachte immer das dies schlecht am kommt wenn ich nichts Belege vom aktuellem Ort... Zumal ich ja falls verlangt diesen als Referenz angeben möchte...
Also ich habe es immer so gemacht und nie würde es negativ aufgefasst wenn ich ein Zwischenzeugnis verlangte...
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Birgit Rechsteiner
naja, so machts jeder anders...
aber - kleine Story:
ein MA (Spezialist - gibts nicht an allen Ecken - schwer zu ersetzen) Hat eben mal ein Zwischenzeugnis verlangt, damit der Chef angst bekommt er könnte den MA verlieren.
Wie es der Zufall will hat sich grad einer mit den gleichen Qualifikationen anerboten - also hat er diesen MA eingestellt - dem anderen hat er dann gekündigt!
Kann also nach hinten los gehen so ein Spiel!
Und ich gebe ganz sicher nie den aktuellen Arbeitgeber als Referenz an - die sollen nicht wissen, dass ich aktiv auf Stellensuche bin! 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Rahel Schönmann
generell verlange ich so alle 2 jahre ein Zwischenzeugnis. Kenne aber auch MA die das häufiger tun. Es ist das Recht des MA ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Wenn der Chef sich dann bedroht fühlt soll er. (In meinem Fall habe ich meinem Chef vor paar Monaten allerdings explizit gesagt er müsse sich keine Sorgen machen, ich wolle aber einfach eins).
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Jessy Rocha
Rahel Schönmann meine Rede! Kommunikation ist das Schlüsselwort ??
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
So sieht ein Muster eines Zwischenzeugnisses aus (ungekündigt): Da gehört m.E. nur rein, wie der MA gearbeitet hat und nicht wie und ob er die Firma verlässt!
http://www.conviva-plus.ch/?page=1293
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
Ich frage mich gerade! Was macht es denn überhaupt für einen Sinn ein Zwischenzeugnis bei einem gekündigten Arbeitsverältnis erstellen zu lassen? Das gleiche steht doch dann im AZ, oder wie soll sich dass denn unterscheiden?
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Birgit Rechsteiner
das Schlusszeugnis wird immer am letzten Arbeitstag übergeben - es könnte sich ja in der Zwischenzeit zwischen Kündigungstermin und Arbeitsschluss noch das Verhalten des MA ändern, das man dann im Zeugniss noch schreiben könnte.
Aber wenn gekündigte Stellung, dann ist ein Zwischenzeugnis natürlich gut, um einen neuen Job zu suchen!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Da brauche ich doch keines, weil ich da noch arbeite! Kein AG wird mich nach einem Zeugnis fragen, solange ich in dem Betrieb noch arbeite!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Szarusz Martin
Es ist immer wieder gut ein Zwischenzeugnis zu haben, man weiss nie was noch kommt.
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Jessy Rocha
Finde dieses Zeugnis auch sehr gut ??
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
(Ironie) Pamela Dahlenburg-Frey na, bei dem Zeugnis muss man sich eigentlich schon fragen: Warum hat Dich der Zoll denn überhaupt gehen lassen? 😉 Hast Du etwa den Verkehr an der österreichischen Grenze aufgehalten, weil Du so fleissig warst ? 😉 😉 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Pamela Dahlenburg-Frey
haha ich arbeite als Deklarant und nicht beim Zoll ?
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Birgit Rechsteiner
was es zu bemängeln gibt: vollsten - dieses Wort gibt es gar nicht - hat mit dem "noch besser sein müssen" zu tun.
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Astrid Götz
Klingt für mich gut- neutral. Auch steht da, dass sie dich nach der Ausbildung übernommen haben was absolut positiv ist.
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Myriam Schläpfer
Super gschriebe findi
Aber warum dases ez da zwüschezügniss geh hed findi muess mer nöd ieschriebe
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Markus Meyer
muss man nicht. macht aber Sinn, dass ein künftiger AG sieht warum eines ausgestellt wurde. Gut für Bewerbungen während laufendem Anstellungsverhältnis. Den dort ist ja ein Datum der Beendigung des AV noch nicht klar. Auf dem Arbeits-/Schlusszeugnis gehört der Grund dann aber klar nicht mehr rein.