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Eventuel chan eus öper i dere Gruppe helfe
Min Ex-Ma zahlt sit Monate kei alimente meh und bevorschussig isch abglehnt worde wegem neue Partner und gmeinsamen Kind esch das rechtens so dasi kei alimente bevorschussig bechume deswege?
danke för euchi hilf
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Kommentare
Mi, 03/10/2018 - 13:03
Robert Schweng
Roman Richle Das kommt auf die Höhe der Einkommen von Dir und Deinem Partner an: Bevorschussung gibt es nur, wenn das Existenzminimum ohne Bevorschussung nicht erreicht wird.
Birgit Rechsteiner Dir bleibt aber die Möglichkeit, deinen Ex zu betreiben über die noch offenen Beträge. Das würde ich so schnell wie möglich einleiten - und einen allfälligen Rechtsvorschlag bearbeiten.
Robert Schweng Wie alt ist das Kind?
Wenn die Bevorschussung offiziel abgelehnt wurde ist m.E: alles rechtens. Die werden das berechnet haben.
Birgit Rechsteiner Jetzt kannst du eh nix machen - wenn du mal ein paar Monate (so das du einen repräsentativen Durchschnitt hast) gearbeitet hast - dann weisst du ja dann, ob die Schätzung vom Amt total daneben war... und dann kannst du die Bevorschussung nochmals beantragen!
Hoffe aber, bis dahin hat das Inkasso funktioniert!