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es tut mir leid, finde meinen 'alten' Beitrag nicht wieder 🙈
es geht noch immer um den Wassereinbruch nachdem die Terrasse über meiner Wohnung renoviert wurde.
Zieht sich jetzt seit gut 2 Monaten, nachdem am Wochenende und Montag wieder an der Terrasse gearbeitet wurde tritt das Wasser jetzt direkt in das Bad ein. Boden steht unter Wasser, an den Wänden läuft es hinab. Waschmaschine musste raus, Bad ist nur noch mit Regenschirm nutzbar.
Vermieter war am heute am morgen gleich da, wartet jetzt aber auf den Vollprofi der das ganze versucht seit Juni zu richten. Bad ist weiterhin nicht nutzbar.
Der Mieterschutzverband hat mir an seiner kostenpflichtigen Helpline mitgeteilt das ich mich bei der Schlichtungststelle melden muss. Die ist aber erst morgen wieder erreichbar. 😴
Und die klären dann auch 'nur' die höhe der Reduktion inkl Rückwirkend.
Der Vermieter war in der Wohnung und kennt die Sachlage (Nasse Wände, regen von der Decke, nasse Stgomleitungen) - muss ich ihn jetzt trotzdem noch eingeschrieben (an das Postfach) auffordern zu reagieren um der Schlichtungsstelle gerecht zu werden? immerhin klage ich seit sicher 2 Monaten über die tropfende Decke, telefonisch als auch persönlich und per SMS & Bilder & Videos.
Und kann ich garnichts machen ausser zu hoffen das der Fachexperte vielleicht mit Glück heute Nachmittag (wenn er denn kommt) das Dach abdichten kann im 6. Versuch? ausser auf eigene Kosten jemanden zu rufen und diese dann auf ewig langem Rechtsweg vom Vermieter zurück zu fordern?
Wie klein wir Männchen doch sind gegen das Massive Rechtskonstrukt 😢


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es tut mir leid, finde meinen 'alten' Beitrag nicht wieder 🙈
es geht noch immer um den Wassereinbruch nachdem die Terrasse über meiner Wohnung renoviert wurde.
Zieht sich jetzt seit gut 2 Monaten, nachdem am Wochenende und Montag wieder an der Terrasse gearbeitet wurde tritt das Wasser jetzt direkt in das Bad ein. Boden steht unter Wasser, an den Wänden läuft es hinab. Waschmaschine musste raus, Bad ist nur noch mit Regenschirm nutzbar.
Vermieter war am heute am morgen gleich da, wartet jetzt aber auf den Vollprofi der das ganze versucht seit Juni zu richten. Bad ist weiterhin nicht nutzbar.
Der Mieterschutzverband hat mir an seiner kostenpflichtigen Helpline mitgeteilt das ich mich bei der Schlichtungststelle melden muss. Die ist aber erst morgen wieder erreichbar. 😴
Und die klären dann auch 'nur' die höhe der Reduktion inkl Rückwirkend.
Der Vermieter war in der Wohnung und kennt die Sachlage (Nasse Wände, regen von der Decke, nasse Stgomleitungen) - muss ich ihn jetzt trotzdem noch eingeschrieben (an das Postfach) auffordern zu reagieren um der Schlichtungsstelle gerecht zu werden? immerhin klage ich seit sicher 2 Monaten über die tropfende Decke, telefonisch als auch persönlich und per SMS & Bilder & Videos.
Und kann ich garnichts machen ausser zu hoffen das der Fachexperte vielleicht mit Glück heute Nachmittag (wenn er denn kommt) das Dach abdichten kann im 6. Versuch? ausser auf eigene Kosten jemanden zu rufen und diese dann auf ewig langem Rechtsweg vom Vermieter zurück zu fordern?
Wie klein wir Männchen doch sind gegen das Massive Rechtskonstrukt 😢



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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Susan Stadelmann
Such dir eine neue wohnung, das wird dauern bis es alles trocken ist usw... auch wen es dan äntlich dicht ist, jetz kommt der winter, die decke wird nicht trocken ausser du heizt ihr massiv ein! Und mit trockner usw...
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Nadia Fiordellisi
dass man dem handwerker eine frist geben muss für die schäden zu beheben ist klar, aber nach x monaten sollte man wirklich mal nach einer anderen lösung suchen
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Tamara Kilchenmann
Hatte das auch mal so ähnlich. Ich machte ein einschreiben und bezahlte einen teil der mietkosten auf ein sperrkonto ein bis dass alles erledigt wurde. Ob das verhält heute noch weiss ich nicht
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Sorry, aber da ist Gefahr in Verzug....so ein massiver Wassereinfall im Bad mit der Stromversorgung...geht gar nicht. Da herrscht Lebensgefahr. Ich würde meine Mieter sofort ins nächste Gasthaus einmieten, bis die Firma in der Lage wäre die Terrasse entsprechend abzudichten. Warst du schon an der Schlichtungsstelle? Was hat der Vermieter bis heute unternommen?
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Flo Ble
jopp. habe jetzt wirklich alle angerufen die ich irgendwie anrufen konnte. Bei der Schlichtungsstelle ist Frau Juristin in den Ferien, ich soll doch jetzt nochmal meinen Vermieter eingeschrieben auffordern den Schaden zu beheben. Ich möchte aber bitte die Frist nicht zu eng bemessen da es sich um ein Dach handelt und der Aufwand sehr gross ist ?
Also steht ich nun da, mit einem Centimeter Wasser in 3 von 4 Räumen, kein WC ohne Regenschirm und Gummistiefel, kein Schlafzimmer weil die Pappwände Nass zusammenfallen und keine Waschmaschine. Und kann drauf bauen das die Fachidioten den Schaden jetzt vielleicht beheben können. Nach 2 Monaten und dem.. 7. Versuch..
ein hoch auf den Schweizer Mieterschutz ??? (Ich als deutscher darf das einfach so Irionisch daherreden, in meiner Heimat läuft's nämlich noch beschissener.. ?)