Es geht um einen Nachmieter für eine Wohnung...

Der Nachmieter hat den Vertrag per Einzug 15.1.2018 der Wohnung unterschrieben und der Verwaltung zugesendet. Die Verwaltung hatte mir bestätgt dass der Nachmieter den Vertrag unterschrieben zugesendet hat. Die Verwaltung hat mit dem Nachmieter 4 Termine vereinbart und an keinem Termin ist er gekommen. Auch das Depot die Kaution und die Miete wurde noch nicht überwiesen.
Ich hatte meine Wohnungsübergabe am 15.1.2018 , da ist der Nachmieter nicht gekommen und mir wurde gesagt ich sei aus dem Mietverhältnis draussen, da der Nachmieter den Vertrag unterschrieben an die Verwaltung zugesendet hat. Aber eine höhere Person in der Verwaltung meint ich sei bis Ende April zahlungspflichtig und das war nicht der Plan.

Mit dem Nachmieter hatte ich oft Kontakt und er kam mir sehr Erwachsen über. Er bejahte mir auch an dem 4. Termin den 5.2.2018 an der Schlüsselübergabe zu kommen. Obwohl er an dern anderen Terminen nicht kommen konnte. Und dass er die Einzahlungsscheine mitnimmt zur Wohnungsübergabe. Leider zeigte mir dass das Gegenteil und jetzt antwortet er mir auch auf keine Nachrichten mehr.

Jetzt weiss ich nicht was stimmt, ich denke die Unterschrift im Vertrag bedeutet eine Gebundenheit dass der Nachmieter zahlungspflichtig ist.

Ich bin so ratlos und brauche Hilfe.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus.

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Kommentare

Sandra Schnelli-Kehrli

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du hattest abgabe am 15.1. warum musst du am 5,2. mit ihm schlüsselübergabe machen ?

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Sandra Schnelli-Kehrli

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zumal warum bekommt er einen mietvertrag per 15.1 aber seine übergabe ist erst am 5.2. ?

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Sandra Schnelli-Kehrli

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was sin könnte hat die verwaltungung den vertrag auch unterzeichent oder noch nicht ? wenn die nicht unterschrieben haben ist der vertrag nicht gültig

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Sandra Schnelli-Kehrli

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weil hat die verwaltung nicht auch unterschrieben ist der vertrag nciht gültig, was heisst du musst bezahel da kein nachmieter da ist.

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Sas Kia

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Du bisch dört dusse. Nachmieter gfunde, Nachmieter akzeptiert. Selbst wenn sie vom MV zruggtrette, isch das nid dis Problem. Du chasch ja nüt derför dass sich de ander nüm meldet.

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Andreas Locher

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Frag bei der Schlichtungsbehörde nach, welche für deinen Wohnort zuständig ist. Adressen findest du im Netz.

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