Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Erleichterte Einbürgerung
Kennt sich jemand damit aus ich bin schweizer Bürgern im April sind mein mann und ich 5 Jahre verheiratet. Wie leuft das mit der erleichterten Einbürgerung was müssen wir machen ?
Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Erleichterte Einbürgerung
Kennt sich jemand damit aus ich bin schweizer Bürgern im April sind mein mann und ich 5 Jahre verheiratet. Wie leuft das mit der erleichterten Einbürgerung was müssen wir machen ?
Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:29
D'Armiento Michelle
https://www.guider.ch/staat/einbuergerungen?gclid=CjwKEAiAvs7CBRC24rao6b...
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Robert Schweng
Einbürgerung welchen Saates? Da gibt es Unterschiede (DE,IT,A,FR,LI) wegen schon den Landessprachen
Fr, 02/06/2017 - 13:29
D'Armiento Michelle
Das benutzt meine Chefin um.sich zu informieren... Aber sie hat auch auf unsere Gemeinde Homepage sich Infos geholt....
Ich meine sie sagte 5 Jahre verheiratet ist sicher ein muß...
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Amela Alibasic Kulasic
Müssen die auch den test machen?
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Amela Alibasic Kulasic
Nein wenn man sich einbürgern lässt macht man einen Test über die Schweiz War damals so als ich mich einbürgern lies
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Michael Buchmann
Robert Schweng ich denke das da auch Politische Gragen kommen könnten wer ist Bundesrat oder aber was Partwien es gibt usw.
Gründung der Schweiz könnte auch noch so eine Tolle Frage sein.
Genau weiss ich das aber auch nicht
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Gustl Stresemann
Sprich mit Deiner Bürgergemeinde
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Minela Mehic
Isch nach Ort unterschiedlich greglet. Bi minere Kollegin isch en Polizist hei cho zum luege ob sie würkli zemme lebet und de Ma het müsse en mündliche Test mache (Frage über d Schwiz). Kanton Züri.
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Sabrina Schaub
Ich bin auch Ch und Mein Mann ein Italiener. Er wurde dieses Jahr erl. eingebürgert. Ich bekam ein tel. Aus Bern & wurde div Sachen gefragt. Mein Mann ebenfalls. Bei Ihm ging es ca. 15 min. Allg. Wissen über die Schweiz wie Bundesräte, Parteien, Rütlischwur & infos über unsere Wohngemeinde wurden gefragt. Danach wurden noch 2 Pers. Aus der Referenzliste, die er angab angerufen. Das ganze Prozedere ging bei ihm ca. 1.5 Jahre. Was schriftliches zur Unterzeichnung kam auch noch per Post. Ich denke, wenn er voll integriert ist, die Sprache beherrscht, weder Betreibungen noch Strafanzeigen hat & einem geregelten Job hat, hat er ideale Voraussetzungen. Wir wohnen in BL.
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Sabrina Schaub
Amela Alibasic Kulasic ?? mich haben sie nur gefragt wo unsere Kinder sind, wenn ich die 2 Tage am arbeiten bin & ob die Ehe stabil ist. Ich muss noch sagen, mein Mann wurde hier geboren und spricht akzentfrei Schweizerdeutsch.
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Brigitte Flöer
Nein den Test müssen sie nicht machen nur eine Einladung mit dem Gemwinderat zu sprechen.
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Brigitte Flöer
Aber der Bescheid dauert sehr lange
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Michael Buchmann
Ich bin Ausländer(in) und mit einer Schweizerin resp. mit einem Schweizer verheiratet. Wann kann ich ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen?
...................................................
Ich muss seit mindestens drei Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehepartner leben, insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnen. Lebe ich im Ausland, muss ich seit mindestens sechs Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng verbunden sein. Unabhängig vom Wohnsitz wird verlangt, dass ich zumindest sinngemäss in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert bin, die schweizerische Rechtsordnung beachte und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährde.
Besonderer Hinweis:
Der schweizerische Ehepartner muss bereits bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen haben.
-------------------------------------------------------------------------------
Erleichterte Einbürgerungen nach Artikeln
1. Artikel 27 BüG
Ausländischer Ehegatte einer Schweizerin oder eines Schweizers, der insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, seit einem Jahr hier wohnt und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehepartner lebt. Achtung: der/die Ehepartner/in muss im Zeitpunkt der Heirat die Schweizer Staatsangehörigkeit besessen haben.
2. Artikel 28 BüG
Ausländischer Ehegatte einer Schweizerin oder eines Schweizers, der im Ausland lebt oder gelebt hat, eng mit der Schweiz verbunden ist und seit mindestens sechs Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehepartner lebt. Gesuchstellung hier auch bei Wohnsitz im Ausland möglich. Achtung: wenn der Ehepartner das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung nach der Heirat erworben hat, ist die Einbürgerung nicht möglich.
3. Artikel 29 BüG
Ausländer, der wenigstens fünf Jahren in gutem Glauben gelebt hat, Schweizer Bürger zu sein und während dieser Zeit von kantonalen oder Gemeindebehörden tatsächlich als solcher behandelt worden ist. In der Praxis sehr selten.
4. Artikel 30 BüG
Staatenloses unmündiges Kind, das insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.
5. Artikel 31a BüG
Noch nicht 22 Jahre altes ausländisches Kind, das nicht in die Einbürgerung eines Elternteils einbezogen wurde und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Das Kind muss im Zeitpunkt, als der Elternteil sein Einbürgerungsgesuch stellte, unmündig gewesen sein.
6. Artikel 31b BüG
Ausländisches Kind, welches das Schweizer Bürgerrecht nicht erwerben konnte, weil ein Elternteil vor seiner Geburt das Schweizer Bürgerrecht verloren hat. Enge Verbundenheit mit der Schweiz muss gegeben sein.
7. Artikel 58a BüG
Ausländisches Kind, dessen Mutter vor oder bei der Geburt des Kindes das Schweizer Bürgerrecht besass. Enge Verbundenheit mit der Schweiz muss gegeben sein.
8. Artikel 58c BüG
Ausserhalb der Ehe geborenes Kind eines schweizerischen Vaters. Bei enger Verbundenheit mit der Schweiz Gesuchstellung auch nach Vollendung des 22. Altersjahres möglich.
Ausstellung schweizerischer Ausweispapiere
Gegen den positiven Einbürgerungsentscheid können die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden Beschwerde erheben. Geht keine Beschwerde ein, wird rund 2 Monate nach dem Einbürgerungsentscheid schriftlich über den definitiven Charakter der erfolgten Einbürgerung informiert.
Erst anschliessend können ein Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte beantragt werden. Für die Ausstellung der Dokumente ist die Einwohnerkontrolle des Wohnortes zu kontaktieren. Die Ausstellung des Passes oder der Identitätskarte kann je nach Kanton und Gemeinde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, da vorerst noch die Einbürgerung in den Registern der Heimatgemeinde eingetragen werden muss.
Oder siehe:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung.html