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Erbrecht Ausland/Schweiz: Wenn mein Vater (Schweizer) im Ausland gelebt und verstorben ist, haben meine Schwester und ich kein Recht auf Erbe? Die neue Frau meines Vaters hat das Haus, die Hunde, das Auto.. naja einfach alles. Auf meine Nachfrage ob ich ein bestimmtes T-Shirt (was ich ihm vor dem Tod geschenkt habe) und die Kommode mit dem Familienwappen haben dürfte, kommt keine Antwort. Haben wir, die Kinder echt keinen Anspruch?
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Erbrecht Ausland/Schweiz: Wenn mein Vater (Schweizer) im Ausland gelebt und verstorben ist, haben meine Schwester und ich kein Recht auf Erbe? Die neue Frau meines Vaters hat das Haus, die Hunde, das Auto.. naja einfach alles. Auf meine Nachfrage ob ich ein bestimmtes T-Shirt (was ich ihm vor dem Tod geschenkt habe) und die Kommode mit dem Familienwappen haben dürfte, kommt keine Antwort. Haben wir, die Kinder echt keinen Anspruch?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Sabrina Fischler
Normalerweise ist doch ein pflichtteil vorhanden?
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Aïsha Suchada
Dachte ich auch...
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Sparky Budoka
Welches Land senn?
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Dijana Mačinko
Mis herzleche bileid ??
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Sparky Budoka
Grundsätzlich sind schweizer Gerichte nicht zuständig. Es gilt also das Erbrecht des jeweiligen Landes. Dies kann sich massiv vom schweizerischen Recht unterscheiden. (In Togo z.B sind nur männliche Nachkommen erbberechtigt. Ein Neffe zweiten Grades ist also mehr wert als eine Tochter ....)
Mann muss sich also vor Ort mit den dort geltenden Regeln auseinandersetzen und durchsetzen.
Eine Ausnahme gilt entweder, wenn sich das Gericht im Ausland auch als nicht zuständig erklärt, oder wenn durch Testament oder Erbvertrag als Gerichtsstand Schweiz eingetragen ist. Artikel 5 internationales Privatrecht https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19870312/index.html#a87
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Marcela von Pisek
Warte ab
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Sparky Budoka
Ps: wenn es um Tahiland geht: Ein Farang kann laut Thaigesetz zwar ein Haus, aber kein Grundstück erwerben/besitzen. Es muss ein Thai als Eigentümer eingetragen sein. Wenn Dein Vater also ein Haus gekauft hat, seine Frau aber die Eigentümerin des Grundstückes ist, sieht die Sache für dich NOCH komplizierter aus. Landerwerb durch thailändischen Ehepartner
Quelle:
"Wenn der thailändische Ehepartner auf seinen Namen ein Grundstück mit Haus kauft, muss er versichern, dass der Betrag aus seinen persönlichen Mitteln stammt, oder der Ausländer muss vorab auf alle späteren Ansprüche verzichten. Sollte die Ehe also später wider Erwarten einmal geschieden werden, so verliert der Ausländer seine vorher eingesetzten Mittel."
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Marcela von Pisek
Es kommt eine mit zeit wo die bearbeiten seine erbe werde kind auch zugesprochen.bei mir war au so .tschechische rep ist auch so
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Marcela von Pisek
Anwalt aus seine land mursch beantragen es wird dann so oder so geteilt frau kinder usw
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Aïsha Suchada
Ja es handelt sich um Thailand. Ich warte nun schon seit zwei Jahren.
Das Haus ist klar, das bekommt natürlich sie. Das ist mir ehrlich auch egal. Nur, die Sachen von meinem Vater... Das 24 Jahre alte Sofa, auf dem ich gross geworden bin, wie auch wie schon erwähnt persönliche Dinge von meinem Vater. Auch die etlichen Model-Helikopter die er besass und die Hunde! Sie ist nun in der Schweiz und die Hunde sind in Thailand geblieben.... Das hätte mein Vater nicht gewollt, er hat die Hunde geliebt und würde sie nie zurück lassen.
Fr, 02/06/2017 - 17:09
Sparky Budoka
Wie gesagt, sofern kein Testament mit schweizer Gerichtsstand vorhanden ist, gilt in diesem Fall das Thai- Erbrecht. Ich kenne mich dort leider überhaupt nicht aus. Es bleibt also nichts weiter als einen Thaianwalt aufzusuchen. Der Vorteil: dieser kosten m.E ein Bruchteil eines schweizer Pendents 😊 I