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Erbgemeinschaft
Ich und meine Stiefmutter bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbstück ist ein Bauernhof mit Liegenschaft sprich Bauernhaus mit Landanteil. Leider sind wir zerstritten und reden nur noch über Anwälte. Jetzt zu meiner Frage: Darf meine Stiefmutter Handwerker für z.b. eine Badezimmersanierung oder Jauchegrube Sanierung ohne mein Einverständnis beauftragen? Ich sollte dann für die Rechnungen eine Unterschrift aushändigen.
Ich bin der Meinung das das doch zusammen entschieden werden soll, oder liege ich da falsch? Sie verwaltet die Liegenschaft.
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Erbgemeinschaft
Ich und meine Stiefmutter bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbstück ist ein Bauernhof mit Liegenschaft sprich Bauernhaus mit Landanteil. Leider sind wir zerstritten und reden nur noch über Anwälte. Jetzt zu meiner Frage: Darf meine Stiefmutter Handwerker für z.b. eine Badezimmersanierung oder Jauchegrube Sanierung ohne mein Einverständnis beauftragen? Ich sollte dann für die Rechnungen eine Unterschrift aushändigen.
Ich bin der Meinung das das doch zusammen entschieden werden soll, oder liege ich da falsch? Sie verwaltet die Liegenschaft.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Mit "sie verwaltet die Liegenschaft" meinst du was genau?
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Sybille Koch
Sie nimmt die Zins und pachteinnahmen ein ist Ansprechpartnerin der Mieter und Pächter wenn was gemacht werden muss etc.
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Aber Sanierungsarbeiten liegen nicht in ihrer Kompetenz?
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Sybille Koch
Es geht darum das die Liegenschaft uns beiden gehört und ich auch ein mitspracherecht habe
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Ja Erbengemeinschaft muss grunds. einstimmig beschliessen