en wunderschöne guete abig wünschi eu. als 1. grad mal es herzlichs danke für d uufnahm.
2. mueni eu leider grad um rat fröge....
miin fall isch leider sehr lang und komplex und ich wie au miin jobcoach wüssed langsam neme wiiter....
ich han bis im dez. 2017 ime callcenter gschaffed und denn es burnout becho und im gliiche na mittelschweri/schweri depressione mit narzistische züg disgnoschtiziert becho. bin denn natürli grad sofort 100% chrank gschribe gsi, bisi denn per 1.okt.18 ine Integrationsmassnahm vo de iv cho bin.
det bini gsi bis 30.apr.19 und denn hetti per 1.jun.19 selle in en arbeitsversuech im 1. arbeitsmärt cho. alles war organisiert nur die liebe iv hat auf sich warten lassen.
nun gut, am 3.6.19 war mein erster arbeitstag und ich fühlte mich mega wohl direkt ab der ersten stunde. nach 2 wochen dann der tiefschlag.... die iv streicht mir sämtliche beiträge und legt meine akte per 30.4.19 ad akta.... ich stehe da, ohne irgendwas, bin psychisch wieder ein wrack und die rechnungen häufen sich....
ich seh den wald vor lauter bäumen nicht mehr und möchte euch jetzt gerne fragen, was ich noch tun kann.... meine energiereserven sind vollkommen erschöpft und der geldbeutel leer....
danke im voraus

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 44

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kurt Egli Haben Sie einen negativen Vorbescheid der IV erhalten?

Dann beschreibe ich Ihnen eine Möglichkeit bei einem negativen Vorbescheid oder wenn man mit dem Vorbescheid nicht einverstanden ist Einsprache zu erheben.

Um einen genauen Überblick zu erhalten, was überhaupt passiert ist, oder auch um das Gutachten einzusehen (falls eines erstellt wurde), kann man die gesamten Akten verlangen.

Ist man mit dem Vorbescheid nicht einverstanden, so erhebt man einen Einwand. Dafür hat man 30 Tage Zeit. Der Einwand kann schriftlich oder bei der IV persönlich gemacht werden. Er muss begründet sein. Das heisst, man sollte möglichst genau und detailliert seine Gründe aufzählen, wieso man mit dem Vorbescheid nicht einverstanden ist. Am Besten, man holt ebenfalls Ärzte und/ oder Therapeuten ins Boot, die den Einwand bekräftigen können.

Der nächste Schritt liegt dann wieder bei der IV, die müssen die Einwände prüfen.

Danach kommt die Verfügung. In der Verfügung muss die IV auf den Einwand eingehen. Man hat nun 30 Tage Zeit, um eine Beschwerde beim zuständigen Versicherungsgericht zu erheben.

Wer mittellos ist, kann einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Hier mehr zur unentgeltlichen Rechtspflege (UP)/ unentgeltlicher Rechtsbeistand (URB):

https://www.unentgeltliche-rechtspflege.ch

Wichtige Ergänzung: Wenn man einen negativen Bescheid bekommt, nicht abwarten und dann einen Neuantrag stellen. Sondern wirklich den Weg, wie oben beschrieben, gehen.
Neugesuche können nur gestellt werden, wenn sich die Gesundheit wesentlich verschlechtert.
Sonst werden Neugesuche sofort abgelehnt und man hat (fast) keine Chance mehr.

Quelle:

http://www.iv-pro-medico.ch/die-invalidenversicherung/ablaeufe-bei-der-i...

https://www.consozjus.ch/iv/

Vorlage Gesuch um Akteneinsicht (Word-Dokument):

https://www.aids.ch/de/downloads/musterschreiben/05_01_IV-Akteneinsicht.doc

Briini Nekrologika Kurt Egli es gab keine vorbescheids info oder dergleichen.... ich wurde nach über einem monat vor vollendete tatsachen gestellt ohne mich davor zu informieren....

Martin Kaiser Briini Nekrologika Der Negativentscheid wurde ihnen in Form einer Verfügung eröffnet.
Wurde vorher das rechtliche Gehör gewährt?

Briini Nekrologika Martin Kaiser da ich keine finanziellen mittel habe wird ein anwalt keine option sein geschweige vor gericht zu ziehen.....

Tanya Rohr Briini Nekrologika unentgeltlich wärs ih diim Fall!

Kurt Egli Briini Nekrologika die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege (URP) habe ich in meinem Post oben beschrieben.

Martin Kaiser Briini Nekrologika lesen sie bitte die Ausführungen von Kurt Egli.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv