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Eine Freundin von mir ist seit zwei Jahren schwer beeinträchtigt (Bein), hat bis anhin immer 50 Prozent gearbeitet. Nach zwei Jahren grosser schmerzen überlegt sie sich die arbeit komplett aufzugeben bis ihr Fall bei der IV bearbeitet wurde - für diesen Zeitraum müsste sie beim Sozialamt hilfe beziehen. Ihr Ausländerausweis C soll aber im Juni erneuert / verlängert werden. Wird das Migrationsamt ihr einen neuen Ausländerausweis C austellen trotz Sozialamt?
Lieben Dank für eure Hilfe
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Eine Freundin von mir ist seit zwei Jahren schwer beeinträchtigt (Bein), hat bis anhin immer 50 Prozent gearbeitet. Nach zwei Jahren grosser schmerzen überlegt sie sich die arbeit komplett aufzugeben bis ihr Fall bei der IV bearbeitet wurde - für diesen Zeitraum müsste sie beim Sozialamt hilfe beziehen. Ihr Ausländerausweis C soll aber im Juni erneuert / verlängert werden. Wird das Migrationsamt ihr einen neuen Ausländerausweis C austellen trotz Sozialamt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Wally Walküre
Sie soll auf gar keinen Fall aufhören zu arbeiten!!!
Lieber bei der IV selber anmelden!!!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Pia Ammann
Wenn schon zur IV, dann nach einer Umschulung fragen, falls es möglich wäre, eine Arbeit zu machen, die das Bein gut vertragen würde. Falls das möglich wäre, dann würdest Du während der "Wiedereingliederung" ein Taggeld von der IV erhalten. Das wäre bestimmt besser, als zum Sozialamt zu gehen.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Christian Twer
ohne Einkommensnachweis wird die Verlängerung des Ausweises schwierig. Das Migarationsamt hat zu prüfen, ob der "Ausländer" in der Lage ist, seine Lebenshaltungskosten aus eigener Kraft zu erwirtschaften (oder jemand mit entsprechend hohem Einkommen bürgt). Ich denke der Empfehlung von Pia Ammann sollte man folgen.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Samuela Zaugg
Wenns zur überbrückung ist, sagt das migamt da gar nicht dagegen..
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Wie lange ist Sie denn schon in der Schweiz?
Wenn Sie länger als 15 Jahre hier ist, kann Ihr die C Bewilligung nicht entzogen werden, auch wenn Sie Sozialhilfe bezieht !
Quelle:
http://www.beobachtungsstelle.ch/fileadmin/user_upload/pdf_divers/Berich...
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Pia Ammann
"Beide Artikel sind als Kann-Bestimmungen formuliert. Daher darf die Behörde eine Bewilligung entziehen, ist aber nicht verpflichtet dies zu tun. Die berechtigte Behörde hat folglich einen Ermessensspielraum."...
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Ceylan Mkaddam Dilmac
Mit c ausweis hat man keine probleme weil es eine niederlassungsbewilligung ist um es zu verlängern da dies keine verlängerung ist sondern mehr zur kontrolle für die gemeinde ob die person überhaupt noch da ist so wurde es mir von einwohneramt erklährt bei b ausweis ist es dann wirklich eine verlängerung weil es sich um eine aufenhaltsbewilligung handelt.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Zitat: Die Niederlassungsbewilligung kann allerdings nur durch Widerruf entzogen werden, da diese unbefristet ist.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Simonida Sindi Jankovic
Sie wird beim Sozi eine Abtretung unterschreiben müssen, falls Geld von der IV kommt werden damit zuerst die Schulden beim Sozi gedeckt. Nur mit B darf man nicht zum Sozi.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Samuela Zaugg
Mit B darf man sicher zum sozi.. einzeln die N und die L bewilligung wird beim sozi nicht unterstützt..
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Simonida Sindi Jankovic
Samuela Zaugg Meine Nachbarn leben zu fünft von 1 Lohn und wollen nicht zum Sozi da sie sonst gemäss Anfrage beim Migrationsamt zurück in die EU müssten falls der Ausweis nicht verlängert wird. Ein B setzt eine Erwerbstätigkeit voraus und zwar Feststelle.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Simonida Sindi Jankovic
Samuela Zaugg aus der EU stammend? Entweder muss man an einem Arbeitsprogramm teilnehmen oder ein Arztzeugnis haben. Also bei meinem Ex und mich fragt das Migrationsamt jedes Jahr vor der Verlängerung des B genau nach, ob er alle seine Pflichten gegenüber dem Kind erfüllt, beim Arbeitgeber die Vertragsgarantie,etc. Erst dann wird verlängert um 1 Jahr. Es ist individuell denk ich.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Pamela Dahlenburg-Frey
Simonida Sindi Jankovic , wieso fragen Sie bei Dir vor der Verlängerung nach? Mein Ex hat B- Bewilligung, hat mehr als 25000.- Alimente gegenüber unserem gemeinsamen Sohn offen , ist mehr arbeistsuchend als das er arbeitet...
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Robert Schweng
Hier noch ein Link zum nachlesen:
http://www.beobachtungsstelle.ch/fileadmin/user_upload/pdf_divers/Berich...