Eine Frage:

Mein Vater hat einer Erbatretungserklärung während der diagnostizierten Demenzerkrankung zugestimmt und Unterschrieben.

Ist dann seine Unterschrift rechtsgültig?
Und ist es möglich diese als nichtig zu erklären?

Danke für die kompetente Auskunft

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Normalerweise bestätigt man einem Notar, das man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, wenn man sowas unterschreibt.
Ich würde mich in dem Fall an den Notar wenden.

Doris Doshi Demenzerkrankung heisst nicht per se, dass man bereits nicht mehr handlungsfähig ist. Die Urteilsfähigkeit bei Demenz im Frühstadium:
Eine Demenzdiagnose bedeutet somit nicht, dass die betroffene Person nicht mehr urteilsfähig ist. Eine Demenz ist in der Regel eine langsam fortschreitende Erkrankung, die mit einem zunehmenden Verlust der intellektuellen und kognitiven Fähigkeiten einhergeht.
Das unterscheidet sie zum Beispiel von einem schweren Schlaganfall oder Unfall, bei welchem diese Fähigkeiten – und damit die Urteilsfähigkeit – von einem Moment auf den anderen verloren gehen können. Menschen mit Demenz im Frühstadium sind also
in der Regel durchaus noch urteilsfähig.
Bei Rechtsgeschäften, die öffentlich beurkundet werden müssen (z.B. Testament vor dem Notar, Erbvertrag, Grundstückverkauf, Vorsorgeauftrag): Der Notar hat durch bestimmte Fragen zu prüfen,
ob Urteilsfähigkeit vorliegt. Dabei kann er sich auch an Tests (wie Mini Mental-Status Test) orientieren. Allenfalls kann er auch ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen oder ein Arztzeugnis bzw. ein spezialärztliches Gutachten verlangen.

Doris Doshi Wenn der Notar die Urteilsfähigkeit bestätigt wird es sehr schwierig sein, den Vertrag nichtig erklären zu lassen!

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