Eine Frage ich hoff ihr könnt mir ein bisschen helfen. Ich habe mich getrennt. So bekomme ich ja Trennungsunterhalt. Jetzt meine Frage was steht mir als Mutter von 3 Kindern (11, 13 und 16) an Unterhalt zu nach der Scheidung? Kann ich überhaut mit Unterhalt rechnen? Ich bin seit 2001 verheiratet. Danke jetzt schon für die Antworten 😘

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Kommentare

Eveline Gutmann

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Klar bekommst du Unterhalt. Aber ich denke mal nicht, dass dir hier jemand die genauen Zahlen sagen kann.

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Daniela Unholz Rück

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Das will ich nicht wissen mir geht es nur darum was für eine Stelle ich suchen muss damit ich für uns auch eine Wohnung mieten kann. Also nicht 100 %. Alles andere wird dann ja berechnet?

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Eveline Gutmann

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Daniela Unholz Rück dann musst du halt nachfragen bei der zständigen Behörde.

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Carmen Kainhofer

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wozu gibts dann dieses forum wenn immer auf offizielle stellen verwiesen wird ?🤔

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Carmen Kainhofer

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Daniela Unholz Rück es gibt ein neues gesetz wo dies festgelegt wird was erwartet werden kann , früher wars ja solange das jüngste unter 10 jahren ist musst du gar nicht .. immer vorausgesetzt der kindsvater kann überhaupt soviel bezahlen.. heute ist es früher..aber deine sind ja eh schon grösser . bin grad am wohnung streichen , in der anderen gruppe wars mal thema...falls sich niemand direkt hier noch meldet such ich am abend mal..bin grad am wohnung streichen ..

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Daniela Unholz Rück

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Danke

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Manu Ela Brodmann

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Eveline Gutmann blöde antwort, dass ist ja der sinn dieser seite. dass man anrufen könnte weiss man, will man aber vielleicht nicht!!

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Brigitta-Sophia Plattner

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Das ist abhängig vom Lohn des Vaters... es gibt von Frauen plus eine sehr günstige Rechtsberatung.... 20.- durch eine Rechtsanwältin... die sagt dir was Du zu erwarten hast... ich sag jedem eine gute Anwältin ist ihr Geld doppelt und dreifach Wert!!! Ich würds jedem empfehlen.... es ist soviel was auf einen Schlag auf einem zu kommt... was man organisieren muss.. . Da kann man sichs auch etwas leichter machen....

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Brigitta-Sophia Plattner

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Wen alles durch Internetforen und Gruppen abzudecken wäre, würde ein Jurastudium mit allem drum und dran kaum so lange dauern... alles Liebe dir...

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Roman Richle

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Daniela Unholz Rück melde dich bei der "sozialen Fachstelle" deiner Gemeinde (evtl. heisst diese Stelle anders, je nach wohngemeinde, aber auf jeden Fall sagt dir die Gemeinde, wo genau du dich zu melden hast.... vile glück

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Diego Martins

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Diese Frage ist schwierig zu beantworten! Niemand weiss wieviel der Ex-Partner verdient, was er für Ausgaben hat und und und.
Im Text steht: Sie haben sich getrennt. Da Sie 2 Kinder haben, gehe ich davon aus, Sie sind in der Wohnung geblieben.
Ihr Ex-Partner wird auf Existenzminimum gesetzt und erst dann wird Alimente(Falls die Kinder minderjährig sind oder die 1. Ausbildung nicht abgeschlossen haben) und Unterhalt berechnet. Die Höhe vom Unterhalt ist erst nach der Berechnung seines Existenzminimum möglich und ob Sie eine 20%, 50% oder 100% Stelle suchen müssen, hängt von ihren Finanziellen Situation ab. Wenn der Ex-Partner sehr gut verdient, springt schon einigen Tausenden Franken als Alimente und Unterhalt zusammen.

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Susanne Villa Wahnsinn

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Es kommt aber auch sehr auf den Kanton und den Richter an. Mein Partner arbeitete als Plattenleger, hatte 2 Kinder und dann die Scheidung. Ex-Frau beanspruchte so extrem viel Geld, dass es ein Manko-Fall gab. Nun darf er seit der Scheidung 3x 900 Franken pro Monat an seine Ex bezahlen (2x je 900 Alimente und 1x 900 Unterhalt für die Ex). Die Kinderzulagen muss er auch voll weitergeben. Somit lebt er eigentlich unter dem Existenz-Minimum und sie ist zu faul um mehr als 30% zu arbeiten. Kinder sind übrigens heute 13 und 15 Jahre alt! Für die Ex darf er noch bis November 2019 bezahlen.

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Diego Martins

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Susanne Villa Wahnsinn Das betreibungsrechtliche Existenzminimum vom Unterhaltsschulder wird immer belassen. Wenn er das Urteil weitergezogen hätte, wäre er sicherlich vor Obergericht mit seiner Klage erfolgreich. Das man wenigstens das Existenzminimum bekommt, kommt nicht auf den Richter oder Kanton, dass ist grundsätzlich in der Schweiz so.

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Susanne Villa Wahnsinn

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Diego Martins das mag so sein, wenn er es weitergezogen hätte. Doch ohne Geld kannst du so was nicht weiterziehen. Sein Anwalt war schon vom Staat bezahlt und hat nur das absolute minimum an Arbeit geleistet. Was ich alles vorgearbeitet und recherchiert habe, davon wollen wir mal gar nicht reden. Leider ist das Recht auf das Existenzminimum zwar in der Schweiz grundsätzlich so, es wird aber in Wirklichkeit nicht so gehandhabt. Wir können es beweisen. Auch die Ex-Frau wird nicht in die Pflicht genommen was das Arbeiten anbelangt. Die Kinder sind 13 und 15, da könnte sie mindestens 50 - 60% arbeiten gehen, ist aber nicht der Fall. Sie lässt sich mit Unterstützung des Richters aushalten von ihrem Ex-Mann.

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Adel Dan Bronko

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Ich an seiner Stellen hätte das Arbeiten aufgegeben und wäre zum Sozialamt und als Sozialfall hätte ich dan eine Anpassung gefordert. Später wieder normale Arbeit gesucht.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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ist extrem abhängig was dein Ex verdient eine pauschal zahl kann dir keiner nennen

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Daniela Unholz Rück

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Also ist der Trennungsunterhalt meistens auch der Unterhalt den ich in etwa auch nach der Scheidung bekomme wenn die Kinder noch Schulpflicht und in der Ausbildung sind.

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Cécile Birchler

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Darf ich Ihnen einen kleinen Rat geben? Nehmen Sie sich einen guten Anwalt welcher auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Dieser weiss dann schon, ihre Rechte und Ansprüche anzufordern. Wenn Sie nicht einem Erwerb nachgehen, können Sie vielleicht eine Scheidung per UR ( unentgeldliches Recht ) anstreben. Ich wünsche Ihnen alles Gute

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Alina Herzog

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Mir hat die Familienberatung geholfen. Habt ihr einen Unterhaltsvertrag? Wenn nicht suche dir eine Anwältin die dir hilft, alles zu berechnen, weil solange kein Unterhaltsvertrag besteht kannst du auch kein Geld einfordern.
Ich hatte auch keinen Gottseidank konnte ich ihn überreden, zu Unterschreiben. Sonst hätte ich aufs Soz Ergänzen müssen bis zum Scheidungstermin. Weil Unterhaltsbevorschussung falls der Partner nicht zahlen will oder kann gibt es nur mit Unterhaltsvertrag.

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Roman Richle

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für normalsterbliche (normalverdienende) ist ein Anwalt nicht nötig, das Familiengericht beurteilt nach klarem und einfachem Recht.

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Carmen Kainhofer

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Carmen Kainhofer

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Carmen Kainhofer

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Daniela Unholz Rück --das hab ich gefunden betreffend arbeiten.

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