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Eine frage habe eine Verfügung erhalten inhalt eröffnung einer Wegweissung und Fernhaltung. Kann ich gegen diese verfügung vorgehen? Wie kann ich die Polizisten zur rechenschaft ziehen, die gingen nicht zimberlich um. Und woher kriege ich einen pflicht verteidiger? danke für eure Antworten.
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Eine frage habe eine Verfügung erhalten inhalt eröffnung einer Wegweissung und Fernhaltung. Kann ich gegen diese verfügung vorgehen? Wie kann ich die Polizisten zur rechenschaft ziehen, die gingen nicht zimberlich um. Und woher kriege ich einen pflicht verteidiger? danke für eure Antworten.
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Kommentare
Mi, 06/12/2017 - 21:05
Walter Büchi
wenn es sich um eine wegweiseung / fernhaltung nach § 34 abs. 2 f. polg handelt am besten gar nicht. die wird nicht umsonst verfügt!
Mi, 06/12/2017 - 22:04
Robert Schweng
Guten Abend Nydegger Roman
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