Eine Frage, darf ein ex. Arbeitgeber einem Mitarbeiter sagen, wenn er nicht auf zwei Löhne verzichtet, bringt er eine Straftat die schön länger her ist zur Anzeige?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Andreas Thanner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sagen schon. Allerdings ist dies Nötigung und strafbar.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Entweder will der AG eine Anzeige erstatten oder nicht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke für die Antwort zur späten Stunde.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Güven Tepe

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich meinte es ist Nötigung da er auf die Straftat aufbaut aber dass unterschlagen hatte zum eigenen profit doppelt strafbar und vorsätzlich handelt vor allem bewusst wurde ein Anwalt einschalten

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Je nach Straftat und "langer her" könnte eine Verjährung eingetreten sein...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jessika Becker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist ja Erpressung!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was kann man dagegen machen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

dagegen machen kannst du nichts, es drauf ankommen lassen ist das Einzigste...
Hat derjenige denn die Straftat wirklich begangen? Wenn ja, wie "schlimm" wäre diese denn?

Ich meine, ehrlich, wenn derjenige eine Straftat begangen hat, dann muss er auch dafür büssen - und dann abschätzen was schlimmer wäre - 2 Monatslöhne, oder die "gerechte" Strafe..

Aber natürlich ist das nicht sauber - könnte (je nach Straftat) als Verschleppung durch den AG und Erpressung etc. gelten...
Aber da kommts auf die Straftat drauf an...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Christian Twer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Verjährung ist der richtige Ansatz.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie sagen es ihm immer nur mündlich, so ist es schwer zu beweissse.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jessika Becker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gibt es evtl Zeugen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wären dann überhaupt Beweise vorhanden für die angeblich begangene Straftat? Könnte gegebenenfalls Verjährung in Kraft getreten sein? Gegebenenfalls sollte er mit der lohnforderung auch warten bis verjährt. Grundsätzlich ist es Nötigung

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was hat er den angeblich ausgefressen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jessika Becker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich bin raus, gibt sicher andere “Fach“leute die da besser bescheid wissen...viel Erfolg...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gregor Stäheli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn dein AG von der Straftat wusste und diese nun zur Anzeige bringen würde, würde dieser sich selbst auch in schwietigkeiten bringen, da er von einer Straftat wusste aber diese nicht gemolden hat, sollte dein AG das wirklich machen schadet er sich selber auch 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Theoretisch möglich, wenn auch moralisch wohl eher ziemlich verwerflich. Wenn der AG von der Straftat wusste und darin involviert ist, dann trägt er allenfalls eine Mitschuld. Wenn er nicht direkt betroffen ist, dann kommt es darauf an, um was für eine Straftat, dass es sich handelt. Ist es ein Bagatell-Delikt oder eine Straftat. Zudem verjähren gewisse Delikte nach einer bestimmten Zeit. Die Frage ist eher, warum muss der AN auf "zwei Löhne verzichten"? Damit der AG die Straftat deckt? Das wäre dann meiner Meinung nach nicht nur Nötigung sondern auch noch ein Verstoss gegen das Obligationenrecht bezüglich Arbeitsvertrag.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es wäre eher eine Bagatell-Delikt. Weil der Arbeitgeber nicht bezahlen kann.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michael Hendrick

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Erpressung

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke für eure Hilfe.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Celina Kart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wo kann ich die Kommentarfunktion deaktivieren?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Häkchen am Beitrag rechts oben: "Kommentare deaktivieren")
Ich mach das für sie gerne. Schönen Tag noch.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv