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Eine Frage, darf ein ex. Arbeitgeber einem Mitarbeiter sagen, wenn er nicht auf zwei Löhne verzichtet, bringt er eine Straftat die schön länger her ist zur Anzeige?
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Eine Frage, darf ein ex. Arbeitgeber einem Mitarbeiter sagen, wenn er nicht auf zwei Löhne verzichtet, bringt er eine Straftat die schön länger her ist zur Anzeige?
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Kommentare
Do, 15/03/2018 - 03:58
Andreas Thanner
Sagen schon. Allerdings ist dies Nötigung und strafbar.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Entweder will der AG eine Anzeige erstatten oder nicht.
Do, 15/03/2018 - 04:08
Celina Kart
Danke für die Antwort zur späten Stunde.
Do, 15/03/2018 - 09:46
Güven Tepe
Ich meinte es ist Nötigung da er auf die Straftat aufbaut aber dass unterschlagen hatte zum eigenen profit doppelt strafbar und vorsätzlich handelt vor allem bewusst wurde ein Anwalt einschalten
Do, 15/03/2018 - 04:24
Birgit Rechsteiner
Je nach Straftat und "langer her" könnte eine Verjährung eingetreten sein...
Do, 15/03/2018 - 07:02
Jessika Becker
Das ist ja Erpressung!
Do, 15/03/2018 - 07:04
Celina Kart
Was kann man dagegen machen?
Do, 15/03/2018 - 07:57
Birgit Rechsteiner
dagegen machen kannst du nichts, es drauf ankommen lassen ist das Einzigste...
Hat derjenige denn die Straftat wirklich begangen? Wenn ja, wie "schlimm" wäre diese denn?
Ich meine, ehrlich, wenn derjenige eine Straftat begangen hat, dann muss er auch dafür büssen - und dann abschätzen was schlimmer wäre - 2 Monatslöhne, oder die "gerechte" Strafe..
Aber natürlich ist das nicht sauber - könnte (je nach Straftat) als Verschleppung durch den AG und Erpressung etc. gelten...
Aber da kommts auf die Straftat drauf an...
Do, 15/03/2018 - 14:57
Christian Twer
Verjährung ist der richtige Ansatz.
Do, 15/03/2018 - 07:05
Celina Kart
Sie sagen es ihm immer nur mündlich, so ist es schwer zu beweissse.
Do, 15/03/2018 - 07:07
Jessika Becker
Gibt es evtl Zeugen?
Do, 15/03/2018 - 07:14
Celina Kart
Nein
Do, 15/03/2018 - 07:21
Monique Schmidli-Rieder
Wären dann überhaupt Beweise vorhanden für die angeblich begangene Straftat? Könnte gegebenenfalls Verjährung in Kraft getreten sein? Gegebenenfalls sollte er mit der lohnforderung auch warten bis verjährt. Grundsätzlich ist es Nötigung
Do, 15/03/2018 - 07:22
Monique Schmidli-Rieder
Was hat er den angeblich ausgefressen?
Do, 15/03/2018 - 07:49
Jessika Becker
Ich bin raus, gibt sicher andere “Fach“leute die da besser bescheid wissen...viel Erfolg...
Do, 15/03/2018 - 07:53
Gregor Stäheli
Wenn dein AG von der Straftat wusste und diese nun zur Anzeige bringen würde, würde dieser sich selbst auch in schwietigkeiten bringen, da er von einer Straftat wusste aber diese nicht gemolden hat, sollte dein AG das wirklich machen schadet er sich selber auch 😉
Do, 15/03/2018 - 12:10
Marcel Marty
Theoretisch möglich, wenn auch moralisch wohl eher ziemlich verwerflich. Wenn der AG von der Straftat wusste und darin involviert ist, dann trägt er allenfalls eine Mitschuld. Wenn er nicht direkt betroffen ist, dann kommt es darauf an, um was für eine Straftat, dass es sich handelt. Ist es ein Bagatell-Delikt oder eine Straftat. Zudem verjähren gewisse Delikte nach einer bestimmten Zeit. Die Frage ist eher, warum muss der AN auf "zwei Löhne verzichten"? Damit der AG die Straftat deckt? Das wäre dann meiner Meinung nach nicht nur Nötigung sondern auch noch ein Verstoss gegen das Obligationenrecht bezüglich Arbeitsvertrag.
Do, 15/03/2018 - 12:38
Celina Kart
Es wäre eher eine Bagatell-Delikt. Weil der Arbeitgeber nicht bezahlen kann.
Do, 15/03/2018 - 22:40
Michael Hendrick
Erpressung
Fr, 16/03/2018 - 10:03
Celina Kart
Danke für eure Hilfe.
Fr, 16/03/2018 - 10:04
Celina Kart
Wo kann ich die Kommentarfunktion deaktivieren?
Fr, 16/03/2018 - 10:07
Robert Schweng
(Häkchen am Beitrag rechts oben: "Kommentare deaktivieren")
Ich mach das für sie gerne. Schönen Tag noch.