Eine anonyme Frage:

Mini frag:
Min maa chan abem mäntig im liächtestei ahfange schaffe. Jetzt hämer aber chört dass wänn sTemporärbüro plus darbets-stell im liächtestei isch chan und darf betriibigsamt nüt neh.....
Stimmt dass????

Ergänzung: Bis jetzt gibt es noch keine Lohnpfändung, es könnte aber sein, dass es dazu kommt.

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Kommentare

Sandra Marty

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Kann ich mir nicht vorstellen... Aber geht doch auf das BA und macht Ratenzahlungen ab.. Oder eine Stille Lohnpfändung.. Ansonsten entstehen nur mehr Kosten

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Sunny Gahtdinütah

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Soviel i weiss gits kei stilli lohnpfändige meh.....

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Anaid Widmer

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doch die gibt es noch, ist aber von Amt zu Amt verschieden du hast keinen Anspruch darauf

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Sunny Gahtdinütah

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Bi üs händses nüm gmacht cha....
Weder züri no da SG....
Het immer geisse möchets nöd....

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Sandra Pfödi Helbling

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Es gibt sie noch

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Carolin Metzler

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Der Gläubiger muss einfach zustimmen - wenn er das nicht macht, gibts auch keine Stille Lohnpfändung

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Emil Zeller

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Das Beste ist doch dem Gläubiger entgegen zu kommen, indem man mit Ihm eine monatliche Ratenzahlung vereinbart. Die sollte dann eingehalten werden. Somit enstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Gläubiger ist froh, dass er sein Geld bekommt und der Schuldner kann froh sein nicht Gepfändet zu werden. Irgendwann braucht man den Betreibungs auszug und dann ist man doch froh, wenn nichts drin steht

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