Eine anonyme Frage:
Ein Kollege meines Sohnes hat sich ein "Scherz" erlaubt und ein Schlagring in seiner Tasche versteckt. Mein Sohn wusste es nicht und wurde am Flughafen bei Metalldetektorschranke "erwischt". Der Kollege beschreitet, dass es sein Schlagring ist, geschweige denn, dass er es meinem Sohn untergeschoben hat.

Mein Sohn ist 17, war noch nie in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Der Flughafenpolizei war sehr nett, konnte aber keine Infos geben, was weiterhin passiert. Er sagte uns nur, dass die Sache an die Jugendstaatsanwaltschaft weitergeleitet wird, die eventuell ihm noch mal befragen wird, oder auch ohne Anhörung die Strafe verhängen wird. Es ist eine bedingte Strafe zu erwarten, sowie ein Vermerk im Strafregister. Ausbildungsbetrieb wird nicht informiert.

Meine Fragen:
1. weiss jemand wie hoch so eine bedingte Strafe sein kann?
2. Vermerk im Strafregister: gilt mein Sohn automatisch dann als Vorbestraft, auch wenn kein Gerichtsverfahren stattfindet, sondern die Strafe von der Jugendstaatsanwaltschaft verhängt wird?
3. Ist das überhaupt normal und zulässig, dass keine Anhörung vor einem Richter stattfindet, sondern ein Staatsanwalt, bzw. Jugendstaatsanwaltschaft die Höhe der Strafe bestimmt? Kann man sich da überhaupt wehren?

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Kommentare

Salih Gökce

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Also mim kolleg hett polizei mol en schlagring binere kontrolle abgno und er het niemeh öppis ghört, wenn er glück het wirds nur vernichtet

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Jacek Kwasny

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Also als Laie glaube ich, dass er, wenn er bislang unbescholten war, glimpflich davonkommt. Und: Bei jedem Urteil wird eine Frist für einen Widerspruch eingeräumt. Mit sogenannten Strafbefehlen kann ein Verfahren abgekürzt werden und Geld - auf beiden Seiten - gespart werden.

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Vera Kolb

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Da dein Sohn noch nicht volljährig ist, kommt das Jugendstrafgesetz zur Anwendung (Art. 3 JStG). Dort ist es generell so, dass die Strafen eher milde sind, doch ist es schwierig voraus zu sagen, ob und welche Strafe der Jugendstaatsanwalt vorliegend erteilen wird, zu 1. kann ich dir also keine genaue Auskunft geben (falls du es genauer wissen möchtest welche Strafen es gibt etc. kannst du mir gerne eine PN schreiben). Allg zu Strafen im Jugendstrafrecht vgl. Art. 21 ff. JStG

Zu 2. Damit ein Strafregistereintrag erfolgt müsste dein Sohn mit einem Freizheitsentzug nach 25 JStG bestraft werden (was ich gemäss den Angaben nicht befürchte) oder eine Schutzmassnahme in Form der ambulanten Behandlung oder der Unterbringung angeordnet werden (was wohl kaum der Fall sein dürfte, gemäss den gemachten Angaben), vgl. hierzu Art. 366 Abs. 3 StGb. Damit dürfte er gemäss den hier gemachten Angaben wohl kaum einen Eintrag erhalten.

zu 3. Ja, der Jugendstaatsanwalt kann Strafen verhängen. Das Gericht ist nur zuständig wenn 'höhere Strafen' verhängt werden wie bspw. eine Busse von mehr als 1000.- (vgl. 34 Abs. 1 JStPO; Jugendstrafprozessordnung).

Bei weiteren Fragen kannst du mir gerne eine PN schreiben, hoffe meine Antwort hilft dir ein wenig weiter.

PS: unverbindliche Auskunft 😊

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Carolin Metzler

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Kann mir bitte irgendwer sagen, wo im Strafgesetzbuch steht, dass man keine Waffe BESITZEN darf? Ich finde keine entsprechende Regelung und finde sie auch nicht im Waffengesetz.

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Salih Gökce

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Carolin Metzler

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sorry, ich korrigiere mich... im waffengesetz ist es geregelt:
Art. 33
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
a. ohne Berechtigung Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile anbietet, überträgt, vermittelt, erwirbt, besitzt, herstellt, abändert, umbaut, trägt, in einen Schengen-Staat ausführt oder in das schweizerische Staatsgebiet verbringt

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Carolin Metzler

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problem: er hat sie ja nicht vorsätzlich in besitz gehabt (gemäss sachverhalt)

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Vera Kolb

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Mhh, Problem ist wohl auch das ganze zu beweisen...

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Carolin Metzler

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die staatsanwaltschaft müsste den vorsatz beweisen...

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Vera Kolb

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Weiss nicht wie das aussehen würde, da ja jeder für sein Gepäck verantwortlich ist, oder? Oder meinst du die StA kann ohne Zweifel keinen Vorsatz (bzw. Eventualvorsatz) beweisen?

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Jacek Kwasny

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Waffen als solche wohl kaum. Und dennoch gibt es Gegenstände die verboten sind, und wofür die man auch keine Erlaubnis erlangen kann. Ich glaube, Schlagringe und gewisse Stellmesser gehören dazu.

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Vera Kolb

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Ja Schlagringe fallen unter 'Waffen' gemäss dem Waffengesetz Art. 4 lit. d.
' Art. 4 Begriffe
Als Waffen gelten: [...] Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern

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Jacek Kwasny

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Ja schon, aber kann man für diese Bewilligungen erhalten? Wohl kaum, oder?

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Vera Kolb

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Ja ein Schlagring (und z.b. auch ein Schlagstock oder Wurfstern) zählen meines Wissens zu den 'verbotenen Waffen'. D.h. einen solche kann man nur legal besitzen, wenn man eine (kantonale) Ausnahmebewilligung hierfür hat (Art. 28b Waffengesetz, Art. 71 Waffenverordnung).

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Jacek Kwasny

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Wie aber begründet man, dass man einen Schlagring tragen, mit sich führen darf?

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Vera Kolb

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Man darf keinen mit sich führen gem. Waffengesetz.

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Jacek Kwasny

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Das schreibe ich ja schon die ganze Zeit. Mir kommt kein Argument in den Sinn, das man für das Tragen von Schlagringen ins Feld führen könnte.

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Carolin Metzler

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Also man kann eine Bewilligung beantragen, oder hab ich im gesetz was falsch verstanden?

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Vera Kolb

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Ja, aber nur eine Ausnahmebewilligung (d.h. nur ein Waffenschein genügt glaube ich nicht als Begründung).

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Sabine Aurich

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Carolin Metzler man kann eine schriftliche ausnahmebewilligung beantragen, aber nur für Sportwaffen, die von Sportvereinen verwendet werden und verbotene messer, die von behinderten oder bestimmten berufsgruppen verwendet werden. (Art. 28b WG Art. 71 WV) Schlagring ist definitiv eine verbotene waffe

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Carolin Metzler

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Sabine, aber eben: es gibt ausnahmebewilligungen (mal ganz grundsätzlich)... Ist vorliegend eh nicht relevant😉

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Sabine Aurich

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eben caroline, die Sportwaffen....wie z.b. baseballschläger...

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Sabine Aurich

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Sabine Aurich

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Art. 4 Abs. 6 WG

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Carolin Metzler

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Flughafen ist eh doof - je nachdem kommt noch versuchte Ausfuhr von bewilligungspflichtigen gegenständen dazu

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Carolin Metzler

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denn hesch no en verstoss geges güterkontrollgesetz

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Karin Fo

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Schlagringe sind grundsätzlich verboten aber es gibt die Möglichkeit eine kantonale Ausnahmebwilligung zu beantragen

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Jacek Kwasny

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Aber was für ein Argument kann man für einen Schlagring ins Feld führen, damit eine Ausnahmebewilligung erteilt wird? Mir kommt beim besten Willen nichts in den Sinn. Dass man seinem Gegenüber die Fresse nicht nur polieren sondern gleich weghaken will?

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Karin Fo

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Jacek Kwasny da kommen mir so einige Beispiele in den Sinn. Z.B. Sammlungen, Schulungen etc.

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Carolin Metzler

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Pfefferspray fällt nicht unters waffengesetz, da keine waffe gemäss waffengesetz...

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Carolin Metzler

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Sabine Aurich

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Ja, pfefferspray gilt nicht als waffe, nur tränengasspray

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Felix Kneubühl

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Bin im Moment in den Ferien. Ich schau mal nach, wenn ich Zuhause bin. Es ist keine schweizerische rechtsquelle.

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Karin Fo

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Hier geht es aber um einen Schlagring. Glaube nicht dass man Pfefferspray und Schlagring einfach so gleichsetzen kann

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Felix Kneubühl

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Die EU ist nicht die Schweiz. Die Ausfuhr ist verboten

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Carolin Metzler

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Es geht aber auch nicht um ausfuhr...

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Felix Kneubühl

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Doch der schlagring am Zoll

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Carolin Metzler

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Nix zoll... Metalldetektor

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Felix Kneubühl

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Am Flughafen zeigt man den Pass vor dem Detektor. Hat man die Schweiz faktisch verlassen. Alles andere danach geht unter Ausfuhr

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Sabine Aurich

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Felix Kneubühl nix Passkontrolle bei der sicherheitskontrolle, kann ich auch nochmal wiederholen was caroline sagt. und da ich dort arbeite weiss ich das 100% ....

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Carolin Metzler

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Davon abgesehen gibt es in zürich vor der sicherheitskontrolle keine passkontrolle mehr!

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Carolin Metzler

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Also für schengen... Und es gibt ja auch inlandflüge 😉

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Karin Fo

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(Admin) also ausfuhr wird sowieso wenn dann nach schweizer recht beurteilt. Wie der name schon sagt geht es ja um ausfuhr aus der schweiz. Folglich scvweizer recht

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Karin Fo

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(Admin) Falsch. Schlagringe sind verboten in der Schweiz. Demnach ist ihr Besitz illegal.

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Babsy Barbara Holl

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Felix sorry du erzählst hier Blödsinn. Ein Schlagring ist illegal in der Schweiz. Selbst ein Schlagringähnlicher Gegenstand kann als illegal eingestuft werden und zur Anzeige gebracht werden. (Handyhülle mit Schlagring etc)

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Sabine Aurich

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Sabine Aurich

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Ich misch mich nur ganz kurz ein..ich arbeite bei der sicherheitskontrolle am flughafen, bin keine polizistin um das grad klar zu stellen. Schlagring ist eine verbotene waffe, ( Art.4 des waffengesetzes WG) wird von uns abgenommen, beim abfliegen sowie bei der zuschauerterasse. Wir verlangen keinen pass, nirgends, das ist sache der grenzkontrolle, wenn man in den non-schengen bereich ausreist. Von uns wird die polizei avisiert. Soweit ich weiss gibt es einen eintrag im strafregisterauszug und eine busse. Ich denke die polizisten wägen aber immer auch ab, ob schon einmal etwas und was gegen die person vorgelegen hat. Wie es bei einen minderjährigen ist, kann ich nicht sagen. Ansonsten wie die admin sagen, alles verankert: waffen.fedpol.admin ch oder infozsw@fedpol.admin.ch

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Babsy Barbara Holl

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Hier übrigens noch hinweis zur Gesetzeslage: §5 d des schweizer waffengesetz verbietet das unter ausdrücklichem hinweis auf §4 d

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