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Eine anonyme Anfrage:
Mein Mann und ich haben beschlossen uns scheiden zu lassen. Zur Zeit leben wir noch in der gemeinsamen Wohnung. Ich möchte mir nun eine eigene Wohnung suchen. Es ist leider so das ich nur 50% arbeite und es ist auch nicht möglich mein Pensum aufzustocken. Das heisst das wo ich verdiene wird mir nicht zum Leben reichen. Ich muss also das Sozialamt um Unterstützung bitten.
Mein Mann verdient zuwenig um mir auch noch Unterhalt zu zahlen (zumal sind keine Kinder vorhanden), geschweige denn das er das überhaupt will (und ich möchte auch kein Geld von ihm). Dazu kommt das wir noch Steuerschulden haben aus dem Jahr 2015 und jetzt auch aus dem laufenden Jahr.
Folgende Fragen:
- Wann kann ich aufs sozialamt? Wenn ich eine Wohnung gefunden habe?
- Kann ich eine Wohnung suchen, Vertrag unterzeichnen, umziehen und gilt das dann als Trennung? Ich meine rechtlich gesehen? (Wir wollen die Scheidung erst dann eingeben wenn ich ne Wohnung gefunden habe)
- Was passiert mit den Steuerschulden? Es sind monatlich knapp 1000 CHF die wir abzahlen, da ich ja nach meinem Auszug auch nur auf dem Existenzminimum lebe da ich vom Soz Geld werde beziehen müssen, kann ich nicht 500 monatlich auch noch ans Steueramt überweisen... Muss ich die Betreibung fürchten?
- Teilt der Richter unsere Steuerschulden auf?
- Vermögen haben wir keines, wie die Möbel aufgeteilt werden darübre sind wir uns auch schon einig. Bloss mit den Steuerschulden halt nicht, mein Mann sagt er werde dann nicht die Schulden alleine tragen. Ich habe ihm gesagt das ich nicht die Hälfte zahlen KANN, auch wenn ich will, das ist ja nicht möglich wenn ich am Existenzminimum lebe, ER hat definitiv mehr Geld als ich haben werde.
- Zuletzt folgende Frage, wie geh ich das am besten an? Möchte wirklich so schnell wie möglich endlich den Schlussstrich ziehen da es einfach nicht mehr geht (psychisch), mein Mann wird mir schriftlich bestätigen dass, sobald ich eine Wohnung habe er unsere Eheliche Wohnung alleine bezahlen wird bis er dann auch eine gefunden hat und umziehen wird, hält sich dass dann so (falls er dann plötzlich doch meint nur die Hälfte an miete zahlen zu müssen)? Bin ich raus wenn ich das schriftlich von ihm habe?
Vielen Dank für eure Antworten! PS: Betrifft St. Gallen
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Eine anonyme Anfrage:
Mein Mann und ich haben beschlossen uns scheiden zu lassen. Zur Zeit leben wir noch in der gemeinsamen Wohnung. Ich möchte mir nun eine eigene Wohnung suchen. Es ist leider so das ich nur 50% arbeite und es ist auch nicht möglich mein Pensum aufzustocken. Das heisst das wo ich verdiene wird mir nicht zum Leben reichen. Ich muss also das Sozialamt um Unterstützung bitten.
Mein Mann verdient zuwenig um mir auch noch Unterhalt zu zahlen (zumal sind keine Kinder vorhanden), geschweige denn das er das überhaupt will (und ich möchte auch kein Geld von ihm). Dazu kommt das wir noch Steuerschulden haben aus dem Jahr 2015 und jetzt auch aus dem laufenden Jahr.
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- Kann ich eine Wohnung suchen, Vertrag unterzeichnen, umziehen und gilt das dann als Trennung? Ich meine rechtlich gesehen? (Wir wollen die Scheidung erst dann eingeben wenn ich ne Wohnung gefunden habe)
- Was passiert mit den Steuerschulden? Es sind monatlich knapp 1000 CHF die wir abzahlen, da ich ja nach meinem Auszug auch nur auf dem Existenzminimum lebe da ich vom Soz Geld werde beziehen müssen, kann ich nicht 500 monatlich auch noch ans Steueramt überweisen... Muss ich die Betreibung fürchten?
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- Vermögen haben wir keines, wie die Möbel aufgeteilt werden darübre sind wir uns auch schon einig. Bloss mit den Steuerschulden halt nicht, mein Mann sagt er werde dann nicht die Schulden alleine tragen. Ich habe ihm gesagt das ich nicht die Hälfte zahlen KANN, auch wenn ich will, das ist ja nicht möglich wenn ich am Existenzminimum lebe, ER hat definitiv mehr Geld als ich haben werde.
- Zuletzt folgende Frage, wie geh ich das am besten an? Möchte wirklich so schnell wie möglich endlich den Schlussstrich ziehen da es einfach nicht mehr geht (psychisch), mein Mann wird mir schriftlich bestätigen dass, sobald ich eine Wohnung habe er unsere Eheliche Wohnung alleine bezahlen wird bis er dann auch eine gefunden hat und umziehen wird, hält sich dass dann so (falls er dann plötzlich doch meint nur die Hälfte an miete zahlen zu müssen)? Bin ich raus wenn ich das schriftlich von ihm habe?
Vielen Dank für eure Antworten! PS: Betrifft St. Gallen
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Also zum Thema steuerschulden kann ich mal für die Direkte Bundessteuer folgendes ausführen:
Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner für Steuerschulden solidarisch haftbar sind. Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung und jeder Ehepartner ist für sein Einkommen und Vermögen steuerbar.
Betreffend noch offene Steuerschulden, die vor der tatsächlichen oder rechtlichen Trennung entstanden sind, gilt für die Direkte Bundessteuer folgendes:
Bei der Direkten Bundessteuer entfällt bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden.
Aus diesem Grund kann eine Aufteilung der entsprechenden Rechnungen nach Einkommen und Vermögen auf die Ehepartner verlangt werden. Sobald Sie die jeweils definitive Rechnung für die Direkte Bundessteuer erhalten haben, können Sie sich an die Veranlagungsbehörde wenden und dort die Aufteilung verlangen.
Allfällig bereits gezahlte provisorische Steuerrechnungen werden den Ehegatten nach Aufhebung der solidarischen Haftung anteilsmässig im Verhältnis der Aufteilung der Gesamtsteuerschuld angerechnet.
Sorry für das Juristendeutsch - aber ich habe es mal für eine Kundin ausgearbeitet 😉 Betreffend die Staats- und Gemeindesteuern St. Gallen kann ich es dir nicht grad sagen.
Was für mich aus dem Sachverhalt nicht ganz hervorgeht ist aber, ab wann ihr rechtlich bzw. tatsächlich getrennt seid. Wenn ihr euch erst im 2016 getrennt habt, seit ihr für die Steuerschulden aus 2015 noch solidarisch haftbar und diese werden nicht aufgeteilt.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Und betreffend die Haftung für die Miete verweise ich auf unsere zahlreichen Ausführungen in früheren Kommentaren / Posts
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Stefanie Rohner
Wenn du dem Einwohneramt eine andere Adresse angibst, wird per diesem Zeitpunkt der Zivilstand auf "verheiratet freiwillig getrennt" eingegeben, da ihr dann nicht mehr zusammenwohnt. Am besten erkundigst du dich gleich beim Sozialamt/Betreibungsamt, da du dafür Unterlagen einreichen musst, damit das Existenzminimum berechnet werden kann.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Sandra Marty
Bezüglich Anmeldung Sozialamt.. mach so schnell als möglich einen Beratungstermin. Den u.a. Werden sie dir mitteilen, dass du dich beim RAV anmelden musst. Entweder beim Arbeitgeber anfragen betr. aufstocken der Stelleprozent oder eine zusätzliche Arbeitsstelle suchen, damit du deine eigenen Lebensunterhaltskosten aufkommen kannst.
Betreff Wohnung: wenn du eine Wohnung in Aussicht hast, kurz mit dem Sozialamt (des neuen Wohnortes) telefonieren und abklären ob i.O.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Lucia Gamper
Sandra Marty genau das wollte ich auch vorschlagen . Als erstes so schnell wie möglich beim RAV anmelden um das arbeitspensum Dur ne andere Stelle zu kompensieren. Das Sozialamt würde ich als Notlösung wählen
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Petra Lienhard
Sozialamt,es zahlt nicht jede Gemeinde gleich viel für eine Wohnung,gibt grosse Unterschiede.Frag also erst beim Amt,wieviel sie bezahlen.Wenn Du beim sozi bist,dann kannst Du eine schriftliche Bestättigung verlangen,das die Miete übernohmen wird.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Sabine Bänziger
Es isch übrigens nöd so eifach wie`s do zum Teil gschriebä isch. Nochere Scheidig hätt mer glaub nur 1 Johr(?) Ziet, sich dettä z`meldä. Du wirsch informiert über Höchschtmieti vonerä Wohnig, Vermögä wo tarfsch ha, muäsch alles offäleggä wie Bankuszüg, Stürä, Krankäkassä, Usgabä etc. D`Aforderigä sind vo Gmeind zu Gmeind verschiedä. Du muäsch bewiesä, dass Du nöd chasch bi Dim Arbeitgeber s`Arbeitspensum ufstockä und muäsch au vorwiesä, dass e neui Arbetisstell suächsch. Viel Glück!
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Hier noch ergänzende Infos von der Fragestellerin:
Danke für eure Rückmeldungen!
Mein Mann und ich sind noch nicht offiziell getrennt, nur wir persönlich wissen es das wir uns trennen werden, wir sind also bis und mit jetzt noch ganz normale Eheleute.
Jedoch suche ich mir jetzt ne Wohnung.
Beim Soz habe ich mich schon etwas erkundigt, die zahlen 800 CHF Miete inkl. NK für 1 Person, wenn die Miete drüber ist müsste ich das vom Grundbedarf bezahlen.
Das Arbeitspensum kann ich nicht erhöhen, das werde ich von meinem AG auch schriftlich erhalten. Jedenfalls vorerst nicht und auch wenn eine Erhöhung möglich wäre geht das auf max. 70% (Wegen Burnoutfolgen bin ich bis auf weiteres nur 70% arbeitsfähig, IV erhalte ich aber keine, das ist alles schon geklärt und auch vor Gericht durch, bin zuwenig "krank" das ich da irgend etwas an Unterstützung erhalten würde)
Wenn ich auf 70% aufstocken könnte, würde mir der Lohn zum Leben reichen bzw mit Prämienverbilligung der KK.
Jetzt mit 50% müsste das Soz einfach ein paar hundert aufstocken damits reicht, den Grossteil also z.b. Miete und Krankenkasse und auch ein Teil meines Grundbedarfs kann ich davon selber tragen, sind lediglich einige hundert Franken die das Soz bezahlen müsste. Die Dame vom Soz meinte da ich arbeite kriege ich etwas mehr wegen Integrationsanreiz oder sowas in der Art.
Welche Unterlagen das Soz braucht, darüber bin ich auch informiert und hätte auch alles parat.
Ich dachte ich gehe nun wie folgt vor:
1. Ich suche eine Wohnung
2. Sobald ich eine habe, melde ich mich beim Sozialamt definitiv an
3. Mein Mann und ich geben das gegenseitige Scheidungsbegehren beim Gericht ein, sind uns einig über alle Punkte ausser eben das mit den Steuern (das soll halt dann das Gericht regeln)
Noch ne Info wegen den Steuern, das wird sich bald etwas ändern. Da wir den Grossteil bereits abbezahlt haben und fürs Jahr 2015 wird nicht so ein hoher Betrag fällig da ich in dem Jahr gar keine Arbeit hatte und auch von nirgens Geld bekommen habe. So wie ich gerechnet habe, wird sich der Abzahlungsbetrag inkl. 2016 auf ca 500-600 CHF reduzieren, somit pro Petrson 250-300 an Steuerschulden (Die ich jedoch dann trotzdem nicht tragen könnte da ich Geld vom Soz beziehe, mich würde da interessieren ob das Steueramt mich dann trotzdem betreibt wenn ich ja Geld vom Soz erhalte? Kann mir das jemand beantworten?)
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
(admin) mit Vorbehalt - aber ih gehe davon aus, dass das Steueramt dich trotz sozialamt betreibt.. ich würde unbedingt unverzüglich mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen und über deine Situation informieren und eine Lösung suchen. Die können dir das auch mit der Aufteilung dann ganz genau sagen...
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Keramik Mit Herz Graf
Hallo,
direkt beim Sozialamt einen Termin vereibaren. Die regeln alles direkt mit dir.
Alles Gute!