Eine anonyme Anfrage:

Hab mich vorgestern ein wenig kopflos als parship premium mitglied angemeldet.. habe aber gemerkt;dass das nichts für mich ist. Nun würde ich den Vertrag gern widerrufen. Habe mich auch schon an parship gewandt. Bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen. Kann evtl jemand sagen wie ich vorgehen muss und ob das überhaupt möglich ist? Jemand schon mal in einer gleichen Situation gewesen? Danke für die Unterstützung! !

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Kommentare

Sandra Seiler

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Ein Kollege hat 2 Tage zu "spät" sein Abo gekündet, die waren da absolut nicht kullant. Drück dir die Daumen!

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Sandra Sandy Trombetta-Sucurovic

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War auch erst grad ein bericht über parship, sind überhaupt nicht kulant

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Krissi Brauckhoff

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Letzte Woche bei Stern tv war der Bericht....

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Robert Schweng

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(Admin) Hier steht wie man bei Parship kündigen kann: https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/parship-kuendigen/

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Carolin Metzler

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Hallo robert, Problem: in den deutschen abg ist ein 2wöchiges widerrufsrecht - in den Schweizer agb habe ich es nicht gefunden (oder überlesen?)

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Robert Schweng

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(Admin) Achtung bei Widerruf, da zocken die auch ab! https://www.aboalarm.de/blog/online-dating/parship-abzocke-bei-widerruf/

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Karin Fo

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Die Frage hatten wir doch genau so schon einmal oder nicht?!

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Karin Fo

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(Admin) Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss kann der Vertrag schriftlich (Einschreiben empfohlen) widerrufen werden. Ich verweise auf Art. 406e OR.

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Carolin Metzler

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Parship stellt sich auf den standpunkt, dass sie dort nicht drunter fallen...

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Carolin Metzler

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Und wenn es darunter fallen würde, würde es doch schon an der schriftlichkeit des vertrags mangeln, oder?

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Carolin Metzler

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Und dann wäre das ganze nichtig...

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Karin Fo

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(Admin) nur weil sie sagen, dass sie nicht darunter fallen heisst das noch nicht, dass ws wirklich so ist. Auf wen sollen denn diese Bestimmungen zur Partnerschaftsvermittlung sonst anwendbar sein, wenn nicht auf Parship?! Im Kassensturz haben sie vor einiger Zeit genau darüber berichtet und da waren sich die Rechtsexperten einig, dass es ein 14tägiges Widerrufrecht gibt. Selbst wenn sie nicht darunter fallen würden wären die Bestimmungen zum Auftrag anwendbar. Damit könnte ein Vertrag jederzeit widerrufen oder gekündigt werden

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Carolin Metzler

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Hier noch als Ergänzung von der fragestellenden person, die sich erstmal per email gewehelrt hat:

"Habe auf meine email Antwort erhalten. Kannst du mal bitte im Post schreiben, dass sie gesagt haben, ein vorzeitiges rücktrittsrecht oder widerrufsrecht sei nicht Bestandteil des schweizerischen rechts für verbrsauchsverträge. . Und somit müsste ich den Vertrag einhalten"

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Carolin Metzler

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Kündigung/Anfechtung ist jetzt auch nochmal eingeschrieben verschickt.
Weiss jemand, ob sie sich damit wehren kann:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/kann-ich-aus-dem-vermittlungsvertrag-raus/

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Karin Fo

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(Admin) wie schon gesagt bin ich der Meinung, dass selbst wenn sie behaupten, dass es kein Rücktrittsrecht gibt, es sich ja um einen Auftrag handelt und der kann nun mal jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

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Sandra Seiler

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Ich meine, da war noch nicht lange was in den Medien. Hab überall gesucht, find aber nichts?.

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Carolin Metzler

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Karin Fontanive wie würdest du am besten argumentieren? Mit Rechtsschutz oder Konsumentenschutz drohen?

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