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(Einblick) Akten Verweigerung (längerer Text!)
Ihr Lieben
Ich habe vor ca einem Jahr die Hausärztin gewechselt.
Der Grund für den Wechsel war dass ich damals mit einer Blasenentzündung zum Hausarzt bin & dieser (nicht zum 1 Mal) eine falsche Diagnose stellte.
(Meinte dass sei eine Magendarmgrippe (weil Durchfall) oder etwas nervliches, als ich fragte ob er ein Blutbild machen könne meinte er dass sei nicht nötig, er habe genug lange studiert um Arzt zu werden..?)
Ich ging nach Hause und landete 2 Tage später im Krankenhaus mit einer aufsteigenden Blasenentzündung / Nierenbeckenentzündung.
Nach diesem Ereignis war für mich klar das dass nicht der richtige Arzt für mich ist.
Ich rief in der Praxis an und bat die MPA mir meine Akten bereit zu machen damit ich den Hausarzt wechseln kann.
Diese meinte sie müsse dass mit der Ärztin besprechen und die wiederum meinte sie gäbe seit neustem keine Akten mehr raus da sie ein neues System benutzen und dass nicht möglich ist.
Ich versuchte es in den nächsten Tagen mehrmals leider ohne Erfolg bis sie schlussendlich garnicht mehr ans Telefon gingen!
(Ich ging damals nicht persönlich vorbei da ich schwanger & "krankgeschrieben" war!)
Da ich mich so aufregte meinte mein Papa er würde es Mal versuchen & rief von seinem Handy aus in die Praxis. Als er erwähnte dass er wegen meinen Akten anrufe legten die aus der Praxis einfach mitten im Gespräch auf!!!
Ich habe bis Dato keine Akten und bevor ich persönlich in die Praxis gehe möchte ich gerne wissen welche Rechte ich habe & ob ein Arzt meine Akten verweigern darf!?
Vielen Dank im Voraus!
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(Einblick) Akten Verweigerung (längerer Text!)
Ihr Lieben
Ich habe vor ca einem Jahr die Hausärztin gewechselt.
Der Grund für den Wechsel war dass ich damals mit einer Blasenentzündung zum Hausarzt bin & dieser (nicht zum 1 Mal) eine falsche Diagnose stellte.
(Meinte dass sei eine Magendarmgrippe (weil Durchfall) oder etwas nervliches, als ich fragte ob er ein Blutbild machen könne meinte er dass sei nicht nötig, er habe genug lange studiert um Arzt zu werden..?)
Ich ging nach Hause und landete 2 Tage später im Krankenhaus mit einer aufsteigenden Blasenentzündung / Nierenbeckenentzündung.
Nach diesem Ereignis war für mich klar das dass nicht der richtige Arzt für mich ist.
Ich rief in der Praxis an und bat die MPA mir meine Akten bereit zu machen damit ich den Hausarzt wechseln kann.
Diese meinte sie müsse dass mit der Ärztin besprechen und die wiederum meinte sie gäbe seit neustem keine Akten mehr raus da sie ein neues System benutzen und dass nicht möglich ist.
Ich versuchte es in den nächsten Tagen mehrmals leider ohne Erfolg bis sie schlussendlich garnicht mehr ans Telefon gingen!
(Ich ging damals nicht persönlich vorbei da ich schwanger & "krankgeschrieben" war!)
Da ich mich so aufregte meinte mein Papa er würde es Mal versuchen & rief von seinem Handy aus in die Praxis. Als er erwähnte dass er wegen meinen Akten anrufe legten die aus der Praxis einfach mitten im Gespräch auf!!!
Ich habe bis Dato keine Akten und bevor ich persönlich in die Praxis gehe möchte ich gerne wissen welche Rechte ich habe & ob ein Arzt meine Akten verweigern darf!?
Vielen Dank im Voraus!
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Kommentare
Mo, 03/09/2018 - 22:13
Robert Schweng
Andrea Jasmin Erismann du hast das recht eine kopie zu erhalten von deiner akte oder zumindestens dein neuer hausarzt
Ariane Rietsch Quelle Beobachter:
"Patientendossier: Welche Rechte habe ich?
AuskunftJeder Patient kann von seinem Arzt nach Artikel 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) Auskunft über sein Patientendossier verlangen. Der Arzt muss grundsätzlich alle Daten zur Verfügung stellen - so etwa Untersuchungsergebnisse, Labor- und Röntgenbefunde, Diagnosen, Gutachten, Berichte, Zeugnisse. Nur Notizen, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch des Mediziners bestimmt sind (zum Beispiel reine Gedächtnisstützen), muss er nicht zeigen. In äusserst seltenen Fällen darf der Arzt die Auskunft verweigern - dann nämlich, wenn überwiegende eigene oder Drittinteressen vorliegen.
HerausgabePatienten haben Anspruch auf die Herausgabe der Krankengeschichte als Kopie (Art. 8 Abs. 5 DSG). Diese muss vollständig und gut leserlich sein. Ob auch ein Anspruch auf die Herausgabe im Original besteht, ist umstritten. Klarheit besteht hier nur bei Röntgenbildern: Diese sind dem Patienten im Original auszuhändigen.
FristenManchmal verstreicht arg viel Zeit, bis ein Arzt auf ein Herausgabebegehren reagiert. Dabei müsste er diesem innert 30 Tagen stattgeben. Im Bedarfsfall kann eine Mahnung unter Hinweis auf Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) hilfreich sein.
KostenTeilweise drohen Ärzte den Patienten mit hohen Kosten für die Herausgabe der Unterlagen. Dabei gilt gemäss Datenschutzgesetz der Grundsatz der Kostenlosigkeit (Art. 8 Abs. 5 DSG). Nur bei übermässigen Aufwendungen dürfen Kosten in Rechnung gestellt werden (Art. 2 VDSG)."
Der Hausarzt ist gesetzlich verpflichtet Dir die Akten auszuhändigen, wenn auch nicht im Original.