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Ein kollege von mir wurde letztens mit 100.- gebüsst als er am Bhf SG die grosse Rampe bei der FHS, mit dem Skateboard, runter fuhr. Jedoch ist da kein Fahrverbot, es ist sogar als Fahrradweg gekennzeichnet. Muss er das bezahlen?
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Ein kollege von mir wurde letztens mit 100.- gebüsst als er am Bhf SG die grosse Rampe bei der FHS, mit dem Skateboard, runter fuhr. Jedoch ist da kein Fahrverbot, es ist sogar als Fahrradweg gekennzeichnet. Muss er das bezahlen?
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Kommentare
Fr, 01/12/2017 - 15:08
Phil Becker
Fabian Pfändler ?
Fr, 01/12/2017 - 15:11
Walter Büchi
ja, er muss die bezahlen falls irgend etwas davon zutriftt: 😊 (editiert)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html#app1
Fr, 01/12/2017 - 15:20
Sandra Schnelli-Kehrli
bahnho ordnung lesen da steht es dir
Fr, 01/12/2017 - 15:43
Thomas Deuber
Ja
Fr, 01/12/2017 - 17:25
Da Go
Skateboards gelten meines Wissens als Spielzeuge und dürfen somit nicht auf öffentlichem Grund benutzt bzw. gefahren werden, nur auf Privatarealen/Privatstrassen. Mein Sohn hat so auch einmal genau gleich eine Busse bekommen. nicht mit dem Skatebpoard, sondern mit dem Ding, das elektrisch fährt und leuchtet (auch so ein Board, wo man aber mit beiden Beinen nebeneinander draufsteht und nicht hintereinander) - keine Ahnung mehr wie das Ding heisst😊. Hab mich ziemlich aufgeregt, waren ja noch Kinder, und eine Vorwarnung hätte ich erst mal angebracht gefunden, bevor gleich eine Busse ausgeteilt wird.
Fr, 01/12/2017 - 18:09
Marcel Marty
Bei diesen Teilen steht überall auf der Verpackung und meist sogar beim Verkäufer am Regal, dass sie NICHT im öffentlichen Strassenverkehr verwendet werden dürfen.. 😉
Fr, 01/12/2017 - 18:25
Da Go
Sag das mal den Kindern😊. Wir sehen ja nicht, wo die überrall mit den Dingern rumfahren, können sie ja schliesslich nicht überallhin händchenhaltend begleiten...😊.
Fr, 01/12/2017 - 18:25
Marcel Marty
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.. 😉
Fr, 01/12/2017 - 18:27
Da Go
Stimmt... trotzdem. Das Zeugs sollte besser gar nicht verkauft werden, dann wär's einfacher. Ist dasselbe wie mit den Velo-Lichtern. Wieso werden Lichter mit Blinkfunktion verkauft, wenn die gar nicht erlaubt sind??? Leuchtet mir bis heute auch nicht ein...
Fr, 01/12/2017 - 18:28
Marcel Marty
Das ist ja alles erlaubt, halt NUR nicht im öffentlichen Strassenverkehr.
Fr, 01/12/2017 - 18:29
Da Go
Wo man ja am meisten mit dem Velo unterwegs ist - und wohl kaum seine Runden um den Häuserblock dreht...
Fr, 01/12/2017 - 18:33
Thomas Deuber
Da Go wir haben voll gepimpte velos für unsere lagerhalle
Fr, 01/12/2017 - 19:26
Chris Kuhn
aber wie kann dass sein? das muss doch gekennzeichnet sein. da könnte ich einen parkplatz kaufen und wenn jemand da drauffährt mit irgendwas, ihm eine busse erteile, genau das selbe.
muss ich jedes mal wenn ich ein areal betrete erst ein handbuch lesen was ich darf/ nicht darf??
Fr, 01/12/2017 - 20:40
Thomas Berger
Chris Kuhn da stoht sicher au uf de Bues! ?
Sa, 02/12/2017 - 08:06
Rahel Citossi Müller
Da fragi mi etz au gad...bi eus gönd 50% vo de schüeler, au mini skatertochter,am morge mit skateboards und kickboards id schuel und de dirfpolizist het da nanie nix dezue gsait?
Sa, 02/12/2017 - 09:41
Robert Schweng
Rahel Citossi Müller evtl. hat der Dorfpolizist ja auch nur nix gesagt, weil euer Bahnhofsplatz im Dorf nicht gerade für 37 Mio. SFr. erneuert wurde wie in SG. 😊
Sa, 02/12/2017 - 10:37
Rahel Citossi Müller
Das könnte sein