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Ein heisshungriger Kollege hat sich ein Sandwich gekauft und herzhaft reingebissen. Leider war im Sandwich eine 2Fränkler drin, wodurch er sich einen Teil des betroffenen Zahns abgebrochen hat. Die sich daraus resultierenden Fragen: Muss der Takeaway ihm die Zahnbehandlung zahlen? Kann er den Kauf rückgängig machen? Und kann er den 2Fränkler behalten?
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Ein heisshungriger Kollege hat sich ein Sandwich gekauft und herzhaft reingebissen. Leider war im Sandwich eine 2Fränkler drin, wodurch er sich einen Teil des betroffenen Zahns abgebrochen hat. Die sich daraus resultierenden Fragen: Muss der Takeaway ihm die Zahnbehandlung zahlen? Kann er den Kauf rückgängig machen? Und kann er den 2Fränkler behalten?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Bennett Karin
Okay, dann zahlt die Versicherung des Takeaway Besitzers, gilt als Unfall
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Hans Süss
der 2.- bleibt eigentum des verursachers und dessen versicherung übernimmt auch den schaden
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Christian Twer
ja. ja. nein.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Pia Ammann
Das gilt als Unfall, denn es ist ein ungewöhnliches Ereignis von aussen und plötzlich ist es auch passiert. Also Unfallversicherung. Diese wird auf Takeaway Regress machen, wenn ein Verschulden vorliegt. Das Münz ist Beweisstück... und müsste m.E. der Versicherungsgesellschaft überlassen werden. Kauf sollte nicht rückgängig gemacht werden, ebenfalls aus Beweisgründen...
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Pia Ammann
Körperverletzung muss gleichentags der Versicherung gemeldet werden...
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Manuel Schranz
Stützt du dich auf diese Bestimmung: Art. 46 UVG Versäumnis der Unfallmeldung
1 Versäumen der Versicherte oder seine Hinterlassenen die Unfallmeldung in unentschuldbarer
Weise und erwachsen daraus dem Versicherer erhebliche Umtriebe, so
können die auf die Zwischenzeit entfallenden Geldleistungen bis zur Hälfte entzogen
werden.
2 Der Versicherer kann jede Leistung um die Hälfte kürzen, wenn ihm der Unfall
oder der Tod infolge unentschuldbarer Versäumnis des Versicherten oder seiner
Hinterlassenen nicht binnen dreier Monate gemeldet worden ist; er kann die Leistung
verweigern, wenn ihm absichtlich eine falsche Unfallmeldung erstattet worden
ist.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Antonio Marangi
Es wird gar nüt zahlt!! Mir selber schon passiert beim Olivenbrot hab ich mir ein Zahn verdonnert. Es wurde gar nichts bezahlt,nichteinmal das Brot selbst!
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Pia Ammann
Worauf hast denn gebissen?
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Antonio Marangi
Olivenstein
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Manuela Klaus
War vor etlichen jahren noch anders. Ich habe keinen rappen bezhalt damals. Hab auf ne olive gebissen, die entsteint gewesen hätte sein müssen.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Pia Ammann
Antonio Marangi Ein Olivenstein im Olivenbrot gilt als nix aussergewöhnliches... deshalb zahlt die allgemeine Unfallversicherung nix! Falls Du eine private Unfallversicherung hättest, sähe es besser aus...