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Ein Bekannter von mir hat die Steuererklärung 2015 via Post dem Steueramt gesandt. Nun wurde er eingeschätzt mit der Begründung, die Steuererklärung hätten sie nie erhalten!. Er hat dann die Kopie persönlich gebracht. Jedoch beharrt das Steueramt darauf, dass er die eingeschätzte Steuer zu bezahlen hat, dieser Steuerbetrag ist ca.3x mehr als was er zu zahlen hätte?.
Frage: - wer ist beweispflichtig betr. verloren gegangener Steuererklärung? Aus meiner Sicht ist es ja schon ein Beweis, dass er die Kopie hat.
- was kann er noch dagegen machen?
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Ein Bekannter von mir hat die Steuererklärung 2015 via Post dem Steueramt gesandt. Nun wurde er eingeschätzt mit der Begründung, die Steuererklärung hätten sie nie erhalten!. Er hat dann die Kopie persönlich gebracht. Jedoch beharrt das Steueramt darauf, dass er die eingeschätzte Steuer zu bezahlen hat, dieser Steuerbetrag ist ca.3x mehr als was er zu zahlen hätte?.
Frage: - wer ist beweispflichtig betr. verloren gegangener Steuererklärung? Aus meiner Sicht ist es ja schon ein Beweis, dass er die Kopie hat.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:51
Michaela Klaus
Er hätte nach der definitiven Schlussrechnung 30 Tage Zeit gehabt um Einsprache zu machen. Ist diese Zeit verstrichen, kann er nichts mehr machen.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Valentin Vieli
Nur noch zur Frage des Beweises: Ich könnte jederzeit eine Steuererkläung nachträglich ausfüllen und für mich kopieren mit irgendeinem Datum. Das sind keine Beweise. Wenn er nicht ein notorischer Verweigerer beim Einreichen der Steuererklärung ist, kann ein einmaliges Versehen nie derartige Konsequenzen haben. Ich glaube die Geschichte so einfach nicht. Dieser Link dazu aus Dürnten ZH ist interessant und zeigt, was passiert, wenn man jahrelang keine Steuererklärung einreicht und IMMER die Einschätzung akzeptiert.http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/hilfsarbeiter-suter-hat-sich-eine-sa...
Di, 15/08/2017 - 15:51
Birgit Rechsteiner
Vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass er keine Mahnung erhalten hat - oder war er schon so spät dran, dass alle Mahnfristen abgelaufen sind?
Abgesehen davon haftet er sowieso - etwas der Post zu übergeben heisst nicht, dass es nicht mehr in seiner Verantwortung ist. Verliert es die Post haftet der Absender - nicht der Empfänger.
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/geld/post-verli...
Wenn, wie Michaela sagt, die Einsprachefrist abgelaufen ist, dann ist da nichts mehr zu machen. Ist übrigens in einigen Kreisen etwas, was extra gemacht wird (z.B. jemand verdient in einem Jahr unglaublich viel viel viel mehr als sonst = wenn Einschätzung niedriger wird keine Steuererklärung gemacht).
Und nur weil ich von etwas eine Kopie habe, heisst das nicht, dass ich es auch versandt habe.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Valentin Vieli
Steuern sind immer noch kantonale Hoheit, daher gibt es auch verfahrensmässig gewisse Unterschiede. Aber diese Frage kann man allgemein gültig beantworten: Das Einreichen einer Steuererklärung ist eine Bürgerpflicht. Wer die Frist versäumt, erhält normalerweise eine Mahnung. Wenn man trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, wird man durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt (Im Wiederholungsfall sogar mit Busse). WICHTIG: Gegen eine Einschätzung kann man Einsprache erheben. Diese ist in aller Regel aber nur von Erfolg gekrönt, wenn das Versäumte (Einreichung einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung mit sämtlichen Belegen) innert Frist nachgeholt wird. Ich habe noch NIE eine Steuererklärung per Einschreiben geschickt. Zudem gewährt jedes Steueramt Aufschubszeit ohne Begründung. Aber mann muss das Gesuch vor Ablauf der Meldepflicht einreichen. Klappt problemlos via Mail!