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Diebstahl? oder doch nicht?
ein Bekanter arbeitet in einem Restaurant.
Ihm wurde das Portemonaie entwendet, inkl 5'000.- umsatz. ( während den lokalen Öffnungszeiten)
Das portemonaie lag in einer nicht abgeschlossenen Schublade.
Nun zum Problem.
Anzeige wurde erstattet.
Hausratversicherung des Betriebs so wie die Hausrats versicherung des Bekannten deckt angeblich keine Einschleich diebstahl.
Nunn soll er diesen Betrag aus eigenem Sack bezahlen
ist dies rechtlich erlaubt?
Muss man jedes "stehlbare" ding niet und nagelfest haben, um diebstahl geltent machen zu können, damit die Versicherung den Schaden übernimmt?
Giebt es wirklich solche "klauseln" in der HV dass diese solche "einschleich diebstahle" nicht decken?
Besten Dank
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Diebstahl? oder doch nicht?
ein Bekanter arbeitet in einem Restaurant.
Ihm wurde das Portemonaie entwendet, inkl 5'000.- umsatz. ( während den lokalen Öffnungszeiten)
Das portemonaie lag in einer nicht abgeschlossenen Schublade.
Nun zum Problem.
Anzeige wurde erstattet.
Hausratversicherung des Betriebs so wie die Hausrats versicherung des Bekannten deckt angeblich keine Einschleich diebstahl.
Nunn soll er diesen Betrag aus eigenem Sack bezahlen
ist dies rechtlich erlaubt?
Muss man jedes "stehlbare" ding niet und nagelfest haben, um diebstahl geltent machen zu können, damit die Versicherung den Schaden übernimmt?
Giebt es wirklich solche "klauseln" in der HV dass diese solche "einschleich diebstahle" nicht decken?
Besten Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:51
Djevdet Jecky Iljazi
(kein Admin) in dieser Falle ist kein Diebstahl, der Servicefachangestellter ist selbst Verantwortlich für den Tat.
Fr, 02/06/2017 - 14:51
Stefan Stutz
(Admin) dies ist korrekt... der Service Angstellter ist für sein Serviceportmonai selbst verantwortlich. Zudem was es in einem ungesichterem Ort. Entweder das Serviceport. bei sich tragen oder wegschliessen. Rede aus Erfahrung, da dies einer Freundin selbst schon passiert ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:51
Carolin Metzler
(Admin) Am einfachsten wäre es die, die avb der jeweiligen Versicherungen zu prüfen, wie genau die Voraussetzungen zur Deckung bei Diebstahl sind - alles andere ist mutmassung. Da im Bereich der Versicherungen Vertragsfreiheit besteht, ist nirgendwo gesetzlich geregelt, dass sowas versichert sein muss.
Fr, 02/06/2017 - 14:51
Djevdet Jecky Iljazi
(kein Admin) Der Gesetz kennt die Sogenannten Selbstverschulden wo in dieser Fall klar ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:51
Carolin Metzler
Davon abgesehen ist für mich fraglich, ob die Hausratversicherung für den Diebstahl überhaupt zuständig ist, wenn es um das Geschäftsportemonnaie geht