Der Vater meiner Tochter hat (angeblich) seine Stelle verloren, nun meinte er bei einer zufälligen Begegnung, zu ihr auf der Strasse, dass er in den nächsten paar Monaten keinen Unterhalt zahle. Wie sieht meine rechtliche Lage aus?

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser Der Unterhalt muss der Ex gemäss Gerichtsurteil oder der KESB-Vereinbarung weiterhin bezahlen. Der Ex kann aber beim Gericht oder der KESB eine Änderung des Unterhalts beantragen.

Tiziana Vogel Riatsch Verpflichtet ist er weiter zu bezahlen, er geht hoffentlich aufs RAV!
Würde aber vorsorglich gleich auf die gemeinde und mich über eine bevorschussung informieren und deinem ex sagen das er sonst betrieben wird

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