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In der schweiz muss nach dem recht ein solventer nachmieter vorgeschlagen werden um ausserterminlich kündigen zu können? Unsere verwaltung gibt uns seit 2 wochen kein bescheid ob sie diesen nehmen werden. Wir sollen noch weitere vorschlagen? Was denkt ihr dazu?
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In der schweiz muss nach dem recht ein solventer nachmieter vorgeschlagen werden um ausserterminlich kündigen zu können? Unsere verwaltung gibt uns seit 2 wochen kein bescheid ob sie diesen nehmen werden. Wir sollen noch weitere vorschlagen? Was denkt ihr dazu?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Linda Bosshart
In der schweiz musst du nur ein gleichwertiger nachmieter bringe.. wenn du gesehen hast das er keine betreibungen hat und der lohn stimmt..musst du dir keine gedanke mehr machen.
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Rahel Ackeret
Wohnung sollte nicht mehr als 1/3 vom einkommen sein, oder?
Beitreibungen sind keine vorhanden, habe ich nachgeschaut.
Was tun wenn der vermieter noch mehr bewerber möchte? Nein sagen? ?
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Melanie Pascal
Man muss einen zumutbaren solventen Mieter vorschlagen. Goldene Regel sind 3. Aber nicht zwingend. Die Verwaltung muss euch glaubhaft begründen warum er nicht in Frage kommt
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Rahel Ackeret
Was heisst glaubhaft? Z.b.zuwenig lohn?
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Melanie Pascal
Rahel Ackeret ja zum Beispiel
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Birgit Rechsteiner
er muss den Vertrag auch noch unterschreiben - deshalb ja 3 - weil bei 3en nicht jeder wieder abspringt...
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Linda Bosshart
Ja 1/3.. wenn das so ist dann ist es in Ordnung und wenns am Vermieter nicht passt ..nicht eurer Problem. Aber da ihr nichts gehört habt heisst meistens der Vermieter schaut selber
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Nidzo Jugo
Wenn man als Paar sich um eine wohnung bewirbt, darf die miete nicht mehr wie ⅓ des lohnes von beiden ausmachen oder nur vom hauptmieter ? gruss
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Melanie Pascal
Beide haften solidarisch
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Birgit Rechsteiner
Kommt drauf an, wie der Vertrag lautet...
Aber, vor allem für eine Erste Wohnung, und noch evt. Arbeitslos, 33% vom Lohn ist schon eine Hohe Belastung. Guckt doch besser, dass es was günstigeres gibt.
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Roger Meier
Blödsinn.....
Die Verwaltung muss zumindest das OK geben dem jetztigem Mieter...
und wen nichts weiteres im Vertrag steht muss Sie sich auch nicht mehr drum kümmern
Fr, 02/06/2017 - 13:39
Birgit Rechsteiner
nix Blödsinn - hast dir die Antwort gegeben - der Vermieter hat eine Prüfungsfrist von 2-4 Wochen.
Sind erst 2 vorbei - also!