In der schweiz muss nach dem recht ein solventer nachmieter vorgeschlagen werden um ausserterminlich kündigen zu können? Unsere verwaltung gibt uns seit 2 wochen kein bescheid ob sie diesen nehmen werden. Wir sollen noch weitere vorschlagen? Was denkt ihr dazu?

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Kommentare

Linda Bosshart

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In der schweiz musst du nur ein gleichwertiger nachmieter bringe.. wenn du gesehen hast das er keine betreibungen hat und der lohn stimmt..musst du dir keine gedanke mehr machen.

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Rahel Ackeret

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Wohnung sollte nicht mehr als 1/3 vom einkommen sein, oder?
Beitreibungen sind keine vorhanden, habe ich nachgeschaut.
Was tun wenn der vermieter noch mehr bewerber möchte? Nein sagen? ?

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Melanie Pascal

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Man muss einen zumutbaren solventen Mieter vorschlagen. Goldene Regel sind 3. Aber nicht zwingend. Die Verwaltung muss euch glaubhaft begründen warum er nicht in Frage kommt

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Rahel Ackeret

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Was heisst glaubhaft? Z.b.zuwenig lohn?

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Melanie Pascal

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Rahel Ackeret ja zum Beispiel

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Birgit Rechsteiner

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er muss den Vertrag auch noch unterschreiben - deshalb ja 3 - weil bei 3en nicht jeder wieder abspringt...

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Linda Bosshart

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Ja 1/3.. wenn das so ist dann ist es in Ordnung und wenns am Vermieter nicht passt ..nicht eurer Problem. Aber da ihr nichts gehört habt heisst meistens der Vermieter schaut selber

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Nidzo Jugo

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Wenn man als Paar sich um eine wohnung bewirbt, darf die miete nicht mehr wie ⅓ des lohnes von beiden ausmachen oder nur vom hauptmieter ? gruss

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Melanie Pascal

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Beide haften solidarisch

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Birgit Rechsteiner

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Kommt drauf an, wie der Vertrag lautet...
Aber, vor allem für eine Erste Wohnung, und noch evt. Arbeitslos, 33% vom Lohn ist schon eine Hohe Belastung. Guckt doch besser, dass es was günstigeres gibt.

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Roger Meier

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Blödsinn.....

Die Verwaltung muss zumindest das OK geben dem jetztigem Mieter...

und wen nichts weiteres im Vertrag steht muss Sie sich auch nicht mehr drum kümmern

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Birgit Rechsteiner

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nix Blödsinn - hast dir die Antwort gegeben - der Vermieter hat eine Prüfungsfrist von 2-4 Wochen.
Sind erst 2 vorbei - also!

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