Den Mitarbeitenden, denen bei Erkrankung eines eigenen Kinds oder eines Pflegekinds im Sinne des Gesetzes nachweisbar keine Pflegeperson zur Verfügung steht, wird hier- für während höchstens 3 Tagen pro Krankheitsfall Urlaub bei vollem Lohnanspruch ge- währt. Ab dem 2. Krankheitstag des Kindes ist ein Arztzeugnis vorzulegen. Im Übrigen gilt Art. 51.1. Hallo Zusammen und zwar habe ich meine Schwiegermutter die meinen Sohn betreut während ich arbeite. Da mein Sohn aber sehr krank ist bin ich selber zuhause geblieben. Mein Chef sagt das er mir die drei Tage als Frei gibt und ich in Minus gehe da ich ja eine Pflegeperson habe hat er recht?

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Kommentare

Robert Schweng

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Minela Mehic Verlange vom Kinderarzt einfach ein Zeugnis wo er drauf schreibt für die Mutter/Vater.

Suissi Kamilion Sie haben ja nicht nachweislich keine pflegeperson, die bedingung steht am anfang in ihrem post

Andreas Thanner Die Kernfrage ist:
Wurde Ihr Kind während der Krankheit fremdbetreut? Wenn die Antwort „ja“ ist, dann haben Sie kein Anrecht auf Freizeit und auch nicht bezahlt.
Es gibt nur 1 Ausnahme: wenn das Kind derart schwer erkrankt, dass es den Eltern nicht zugemutet werden kann selbst der Arbeit nachzukommen. Beispielsweise bei einer Krebsdiagnose. Grippe, Schnupfen, hohes Fieber, alles was das Kind „überlebt“, wird nicht als Grund anerkannt, sofern das Kind fremdbetreut werden kann.
Die Auslegung des Gesetzes ist relativ streng und die Gerichte urteilen nicht emotional.

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