Darf man jemanden als "Schafseckel" titulieren?

Ist es eine Beleidigung nach Art 177 StGB?

Nein im Kanton Schaffhausen werteten die Richter dies sogar als ein Kompliment.

Oder ist das eine gegenseitige Begrüssung gegenüber Deutschen?

Morge Schafseckel 😉

Nur so zur Auflockerung 😉

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Rolf Stüssi wenn das Wappentier geklagt hätte, wäre die Beschimpfung gem. Art. 177 StGB vielleicht durchgegangen.... 😉

Marianne Nef Schwendener Nein darf man so direkt nicht. Aaaber Sie können folgendes Fragen:
ist es möglich dass ein so junger Mann schon ein Schafseggel sein kann? Fragen dürfen Sie alles was Sie wollen. Viel Glück.

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