Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
darf man eigentlich in einer schwarzen lederjacke, auf der hintendrauf in weissen buchstaben "polizei" steht, in der öffentlichkeit herumlaufen oder muss man da rechtliche konsequenzen befürchten?
3 Kommentare
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
darf man eigentlich in einer schwarzen lederjacke, auf der hintendrauf in weissen buchstaben "polizei" steht, in der öffentlichkeit herumlaufen oder muss man da rechtliche konsequenzen befürchten?
3 Kommentare
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 25/01/2019 - 20:07
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Offenbar gibt es keine rechtlichen Probleme in der Schweiz, anders als zb in Deutschland:
Martin Kaiser Ich kam zum gleichen Ergebnis gemäss einem Bericht von 20 Minuten:
In der Schweiz hingegen zeigt sich die Polizei weitaus toleranter: «Grundsätzlich ist es einer Privatperson nicht untersagt, mit einem Polizei-Schriftzug herumzulaufen – vorausgesetzt, die Person vollzieht keine Amtshandlungen», erklärt Stefan Oberlin, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, zu 20 Minuten.
Zwar gibt es auch hierzulande Gesetze zum Tragen ausländischer und inländischer Uniformen, doch Modestücke ohne rechtlich geschützte Logos sind laut Oberlin unproblematisch.
Dennoch warnt Oberlin vor einem allzu lockeren Umgang mit Schriftzügen. Aus Spass könne nämlich schnell Ernst werden. «Stellen Sie sich vor, Sie tragen ein Kleidungsstück, auf dem ‹Polizei› draufsteht, und Sie begegnen einem Räuber. Der kann sich auch durch ein modisches Teil bedrängt fühlen.»
Martin Kaiser Lieber Freddy Billier, im Bericht von 20 Minuten wurde klar gesagt, dass es nicht untersagt ist Jacken mit der Aufschrift Polizei zu tragen.
Im übrigen ist die Polizeihoheit bei den Kantonen, Sie können ja jetzt alle 26 Polizeigesetze der Kantone durchforsten, vielleicht steht ja in einem Kanton ein Verbot von solchen Jacken.
Mirjam Locher-Heuberger Ich habe nun etwas für Sie gefunden bezüglich "Amtsanmassung" (denn darum geht es in letzter Konsequenz hier ja, jedenfalls verstehe ich Ihre Frage so).
Gemäss Art. 287 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmasst.
Das bedeutet, es muss eine "rechtswidrige Absicht" beweisbar sein, damit das Tragen eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "Polizei" strafbar wäre.
Das Bundesgericht ist offenbar sehr zurückhaltend darin, eine solche Absicht zu unterstellen. So wurde sogar ein Mann, welcher einen gefundenen Bussenblock der Polizei missbräuchlich verwendete, der Amtsanmassung frei gesprochen, da "keine rechtswidrige Absicht" feststellbar sei.
https://www.nzz.ch/article88JE6-1.403415
Freddy Billier Es ist eine original deutsche Polizei-Jacke. Ist da der Schriftzug in der Schweiz auch urheberrechtlich geschützt?
Robert Schweng Freddy Billier Das Urheberrecht gilt überall würde ich meinen!
Robert Schweng Freddy Billier Vor allem dürfte es kritisch für sie sein das hier zu posten, wenn sie eine Original deutsche Polizeijacke besitzen aber kein Polizist sind! 😉