Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
darf ich in einer mietwohnung selbst jemanden besuftragen um die geschirrspühlmaschine zu reparieren? muss das dann der vermieter bezahlen? leider ist er noch diese und nächste woche in urlaub umd niemand erreichbar
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
darf ich in einer mietwohnung selbst jemanden besuftragen um die geschirrspühlmaschine zu reparieren? muss das dann der vermieter bezahlen? leider ist er noch diese und nächste woche in urlaub umd niemand erreichbar
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 17
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Erwin Brotzer
Bei uns muss ich es der verwaltung melden die schicken mir einen monteuer vorbei wenn ich selber einem monteur anrufe muss ich das selber bezahlen
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Erwin Brotzer
Beim geschirrspüler kann man ja warten das ist nicht so tragisch, beim kühlschrank weiss ich es nicht wie das dort aussieht
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Nadine Steinke
Warten auf den Vermieter damit er den Monteur aufbietet sonst zahlst du es selbst
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Pascal Heidelberger
Evtl darf der Abwart auch einen Monteur aufbieten? Frag doch mal nach. War bei einer Wohnung von mir mal so
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Huanito Huanel
Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt, heisst nicht, dass automatisch er die Kosten definitiv übernimmt. Je nach dem, was der Monteur/Techniker in Begründung schreibt, kann der Vermieter die Kosten weiter wälzen auf dem Mieter.
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Cosima Grögli
doch,muss der vermieter.ausser die kosten belaufen sich auf max die kosten,welche der mieter laut mietvertrag (meist 100-150.- oder 10% des nettomietzinses) selbst übernehmen musd
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Blanca Arni
stimmt nicht.wenn der vermieter die firma avisiert bezahlt er. also immer der auftraggeber
Fr, 02/06/2017 - 14:38
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
Rein theoretisch gesetzlich darfst du aber wen er jemand günstigeres hätte musst du die Mehrkosten bezahlen...Tipp wens nicht ohne geht ein Brief schreiben und trotz Ferien ,,vorwarnen,, und jemand holen im schlimmsten Fall musst du die Mehrkösten zahlen