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darf ein vermieter vom mieter verlangen, dass er den schlüssel zur gekündigten wohnung erhält, um die wohnung während seiner abwesenheit an interessenten zu zeigen? hat er wirklich das recht dazu?
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darf ein vermieter vom mieter verlangen, dass er den schlüssel zur gekündigten wohnung erhält, um die wohnung während seiner abwesenheit an interessenten zu zeigen? hat er wirklich das recht dazu?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Patrizia Bee
Der Vermieter hat das Recht die Mietsache zu besichtigen, sofern dies für den Unterhalt oder die Weitervermietung notwendig ist (vgl. Art. 257h Abs. 2 OR).Folglich darf er das, ja.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nadja Schefer
Dachte der Vermieter muss sich mind. 48h vorher anmelden? Und die Besichtigungen müssen mit dem Mieter vorgängig abgesprochen werden? Ich würd dem keinen Schlüssel geben! Das Recht die Mietsache zu Besichtigen, ja. Das schließt aber nicht ein zu kommen wann man will..
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nadja Schefer
Nein, darf er nicht Vanessa Lopez-Maggio! Ausser es ist mit Dir so abgesprochen
Fr, 02/06/2017 - 17:12
Vani Lopez-Maggio
ich möchte nicht, dass er ohne meiner anwesenheit in meiner wohnung geht. ich habe 1 tag/woche zugestimmt, da ich nur dann zu hause bin. und meinem vermieter ist dies zu wenig.
Fr, 02/06/2017 - 17:12
Patrizia Bee
Artikel 257h OR ist grundsätzlich zwingender Natur. Eine Vereinbarung über die Modalitäten des Besichtigungsrechtes ist jedoch zulässig.
Unzulässig wären nur Regelungen, die ein Besichtigungsrecht
ausschliessen oder ein solches unbegrenzt bzw. ohne Voranmeldung einräumen würden Die 48 Stunden ist kein geschriebenes Recht sondern Richterrecht und demzufolge ebenfalls zu berücksichtigen..
Fr, 02/06/2017 - 17:12
Patrizia Bee
Dein Vorschlag 1 Tag/Woche käme einem ausschliessen gleich, was wie dargelegt unzulässig ist.
Fr, 02/06/2017 - 17:12
René Kurt Bänziger
Nein,darf er nicht. Es müssen Termine abgemacht werden an denen Du oder ein Rechtsvertreter anwesend ist. Due müssen jedoch eingehalten werden.